Lebenslange Haft - so lautet das Urteil, das das Heilbronner Landgericht am Mittwoch gegen den 47-Jährigen aus dem Hohenlohekreis gesprochen hat. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Mann Anfang des Jahres seine Schwiegermutter in Schöntal-Westernhausen (Hohenlohekreis) mit der Stange eines Wagenhebers erschlagen hatte.
Schwiegermutter nachts aufgelauert
Auslöser der Tat waren offenbar Frust über das Scheitern der Ehe und ein bestehender Sorgerechtsstreit. Nachdem die damals vierjährige Tochter nach der Trennung bei der Schwiegermutter lebte, soll der Vater vor allem sie für die Streitigkeiten verantwortlich gemacht haben. Am Tag seiner Scheidung soll er ihr nachts im Dunkeln aufgelauert und sie mit der Stange eines Wagenhebers erschlagen haben. Sie starb trotz notfallmedizinischer Versorgung noch am Einsatzort. Die Tatwaffe wurde jedoch nie gefunden.
Für das Gericht liegt das Mordmerkal der Heimtücke vor. Es kam dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage nach - sie hatten am Dienstag eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte wegen Totschlags auf zwölf Jahre Haft plädiert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.