Auf der A6 sind bei einem Unfall vor rund einer Woche bei Kirchardt (Kreis Heilbronn) vier Menschen verletzt worden. Die Polizei geht davon aus, dass der 22-jährige Fahrer kurz am Steuer eingeschlafen war. Ein Risiko, das allgemein unterschätzt wird, sagt Unfallforscher Markus Egelhaaf von der Prüfgesellschaft DEKRA in Stuttgart. Laut statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2023 mehr als 1.900 Unfälle durch Übermüdung, 42 Menschen verloren dabei ihr Leben. Da der Nachweis der Übermüdung schwierig ist, geht der Forscher von einer hohen Dunkelziffer bei Unfällen aus.
Kaffee, Energydrinks und laute Musik helfen nicht wirklich
Wer merkt, dass er am Steuer müde wird, sollte die Anzeichen nicht ignorieren, warnt Egelhaaf. Bei Tempo Hundert bedeutet eine Sekunde Schlaf eine Strecke von etwa 36 Metern im "Blindflug". Statt auf Koffein zu setzen, sollte man eine Pause einlegen und am besten einen Powernap machen, so sein Rat.
Die modernen Assistenten in den Autos seien wichtig und gut, um den Fahrer oder die Fahrerin auf Müdigkeit aufmerksam zu machen, sie kompensierten diese aber nicht, so Egelhaaf.
Monotonie, Dunkelheit und Regen
Lange Fahrten bei Dunkelheit, starkem Regen oder Monotonie auf der Autobahn ermüden besonders. Insgesamt sollten lange Fahrten nur ausgeschlafen begonnen und Pausen eingeplant werden, mahnt Egelhaaf. Besondere Risiken haben Menschen mit Schlafstörungen aber auch zahlreiche Medikamente (zum Beispiel gegen Allergien) können als Nebenwirkung müde machen.
Besonders tückisch sind die letzten Kilometer
Schläfrige Menschen können den Punkt, wann der Sekundenschlaf eintritt, nicht genau einschätzen, berichtet der ADAC und beruft sich dabei auf Ergebnisse der Schlafforschung. Die Probanden im Fahrsimulator überschätzten sich und merkten teilweise gar nicht, dass sie bereits im Sekundenschlaf unterwegs waren.
Im Stadtverkehr, wo wir sehr gefordert sind, komme es selten zum Sekundenschlaf, erklärt Unfallforscher Egelhaaf. Monotonie oder Strecken, die wir gut kennen, wie den Pendelweg zur Arbeit, bergen dagegen ein höheres Risiko. Deshalb sind bei langen Fahrten die letzten Kilometer vor dem zu Hause bei Müdigkeit besonders tückisch.
Strafen und Versicherung
Gibt ein Unfallverursacher zu oder kann ihm nachgewiesen werden, dass er sehr müde war oder sogar eingeschlafen ist, könnte das ein Fall für den Paragrafen 315c des Strafgesetzbuchs sein. Denn wer erste Anzeichen von Übermüdung übergeht und so den Straßenverkehr gefährdet, verhält sich fahrlässig. Als Konsequenzen können im Ernstfall Geld- und sogar Freiheitsstrafen drohen. Meist wird dann auch ein Fahrverbot verhängt.
Steht bei einem Unfall der Verdacht eines Sekundenschlafs als Ursache im Raum, zahlt die Kaskoversicherung in aller Regel trotzdem. Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss ohnehin zahlen. Gelingt es der Versicherung eine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, kann sie mitunter Leistungen kürzen oder den Versicherten in Regress nehmen.