Würde das Atommüll-Zwischenlager in Philippsburg (Landkreis Karlsruhe) einen Drohnenangriff überstehen oder den Absturz eines bewaffneten Militärflugzeugs? Vier Kläger bezweifeln das, unter ihnen die Stadt Philippsburg und ihr Bürgermeister.
Sie klagen gegen die Genehmigung des Zwischenlagers zur Aufbewahrung der hochradioaktiven Kernbrennstoffe durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Die Stadt will außerdem grundsätzlich geklärt wissen, ob Städte und Gemeinden in einem solchen Fall überhaupt klagen dürfen.
Das Bundesamt sieht die Sicherheit des Zwischenlagers in Philippsburg als gegeben an, mögliche Szenarien seien berücksichtigt. Jetzt muss der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim darüber entscheiden. Für die Verhandlung ab kommendem Dienstag sind zwei Tage angesetzt.
Im Kern geht es um die Frage: Wie sicher ist das Zwischenlager in Philippsburg?
In Philippsburg lagern 106 Castoren mit teils hochradioaktivem Material aus dem ehemaligen Atomkraftwerk und der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague in Frankreich. Die Behälter mit den letzten vier Behältern hochradioaktivem Atommüll sind vor einem Jahr auf das Gelände gebracht worden. Das Lager ist voll, mehr wird hier nicht untergebracht.
Die Kernfrage, mit der sich der VGH auseinandersetzen muss: Wie gut sind das Zwischenlager und die Castoren gegen Einflüsse und Angriffe von außen geschützt?
Für den Bürgermeister von Philippsburg, Stefan Martus (CDU), geht es um "Sicherheit und Sicherung", wie er sagt.
Sicherheit bedeutet, dass kein radioaktives Material aus dem Castor nach außen dringt. Und Sicherung betrifft alles, was von außen einwirkt.
Martus spricht von zivilen Flugzeugen, die für einen terroristischen Anschlag in das Zwischenlager gesteuert werden könnten, vom möglichen Absturz einer bewaffneten Militärmaschine und von Drohnenangriffen. Hier wolle man die Fragen, die man gestellt habe, zur Zufriedenheit der Bevölkerung beantwortet wissen.
Für die Sicherheit ist grundsätzlich der Betreiber zuständig, also die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung, die in Deutschland an insgesamt 17 Standorten Zwischenlager betreibt. Der Betreiber muss laut BASE sicherstellen, dass die Einrichtung den Auswirkungen eines Zwischenfalls so lange standhält, bis Sicherheitsbehörden eingreifen können.
Allerdings sei der BGZ die Absicherung gegen militärische Angriffe nicht zuzumuten, so das Bundesamt weiter. Offen bleibt die Frage, wer letztendlich für die Absicherung gegen solche Angriffe verantwortlich ist.
Man sieht ja, wie man momentan Drohnen diskutiert: Bundespolizei darf nicht, Landespolizei kann nicht und Bundeswehr darf Drohnen auch nicht abschießen.
Potenziellen Angreifern keine Handlungsempfehlung geben
Die Castoren im Zwischenlager in Philippsburg befinden sich in einer oberirdischen Halle hinter meterdickem Beton. Die Halle besteht aus zwei Teilen. Es gibt eine Kühlung durch ein Abluftsystem, weil durch den radioaktiven Zerfall Wärme entsteht.
Einzelheiten des Baus bzw. des Sicherheitskonzepts sind geheim, um potenziellen Angreifern keine Handlungsempfehlung zu geben. Nach Angaben von BASE kennen nicht einmal die Gerichte alle Details.
Das Zwischenlager in Philippsburg ist faktisch ein Endlager
Das Zwischenlager in Philippsburg ist - wie alle Zwischenlager in Deutschland - für 40 Jahre genehmigt. Die Genehmigung für Philippsburg läuft im Jahr 2047 aus. Die BGZ geht allerdings davon aus, dass die Brennelemente in den Castoren noch Jahrzehnte länger in Philippsburg stehen werden, weil sich die Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll in Deutschland eben so lange verzögern wird. Aus Sicht der heutigen Generation ist das Zwischenlager also faktisch ein Endlager.
Sollte der VGH im Sinne der Kläger entscheiden und gegen die Genehmigung des Zwischenlagers, würde die rechtliche Grundlage fehlen. Dann dürften die Castoren nicht in Philippsburg bleiben.