Urteile des Europäischen Gerichtshofs

Das Recht muss die EU-Migrationspolitik korrigieren

Bisher war Frontex bei der Haftung für illegale Pushbacks außen vor. Jetzt sagt der Europäische Gerichtshof: Auch Frontex kann bei illegalen Pushbacks haftbar sein. Ein wichtiges Urteil findet Max Bauer.

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Von Autor/in Max Bauer

Recht und Politik – das sind zwei Welten. Und das ist auch gut so, denn die Politik ringt um verbindliche kollektive Entscheidungen, während das Recht vor allem dafür da ist, den Einzelnen zu schützen. Auch und gerade dann, wenn er nicht zur entscheidenden Mehrheit gehört – auch und gerade dann, wenn er gegenüber der demokratischen Mehrheit Schutz braucht. Wenn Recht und Politik zu weit auseinanderdriften ist das aber ein Problem. Denn dann besteht die Gefahr, dass sich die Politik von den universellen Grundsätzen entfernt, für die das Recht steht, Grundsätze, die vor allem Freiheit, Leben und Achtung der Schwächsten schützen.

Recht und Politik driften auseinander

In Europa driften Recht und Politik gerade besonders weit auseinander. Soeben hat das EU-Parlament die sogenannte Drittstaaten-Regelung beschlossen. Sprich: Die Verantwortung für Menschen, die in Europa Schutz suchen, darf in Zukunft ausgelagert – „outgesourct“ – werden, und zwar auch in Länder, mit denen die geflüchteten Menschen überhaupt nichts zu tun haben. Asyl ja, aber nicht bei uns! Das ist das Motto dieser Politik.

Beistand durch einen Anwalt, effektiver Rechtsschutz, Asylverfahren nach den Standards europäischer Rechtstaaten. Für die Politik in der EU zählt das nicht mehr viel.

Zum Glück gibt es da das Recht. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat mit Grundsatzentscheidungen die Rechte von Geflüchteten nun deutlich gestärkt. Und zwar bei den sogenannten Pushbacks. Seit Jahren gibt es illegale Zurückweisungen an den EU-Außengrenzen. Griechenland wurde bereits verurteilt, weil es Menschen einfach über das Meer zurückschickt oder gar auf hoher See aussetzt. Und es gibt Klagen, dass an solchen illegalen Aktionen auch die europäische Grenzschutzagentur Frontex beteiligt ist.

Auch Frontex ist an EU-Grundrechte gebunden

Bislang hat Frontex sich damit herausgeredet, dass es die Mitgliedstaaten nur technisch und organisatorisch unterstützt. Damit ist nun Schluss. Der Europäische Gerichtshof stellt nun klar: Wenn Frontex an illegalen Pushbacks beteiligt ist, dann ist neben dem jeweiligen EU-Staat auch Frontex in der Haftung. Denn auch Frontex ist an EU-Recht und EU-Grundrechte gebunden. Und zum anderen müssen Geflüchtete, wenn sie gegen Frontex klagen, auch Beweiserleichterungen bekommen. Wer Opfer eines Pushbacks ist, ist nämlich besonders schutzbedürftig, so das oberste EU-Gericht. Wem sein Handy abgenommen wird, und das geschieht oft, der kann einen Pushback nicht mit Fotos oder Geodaten beweisen. Gerichte dürfen hier nicht detailreiche Beweise verlangen.

Das Recht, nicht zurückgeschickt zu werden

Ein wichtiges Urteil ist das. Und eines, das in eine ganz andere Richtung geht als die Migrationspolitik der EU. Menschenrechte spielen dort derzeit kaum noch eine Rolle, die Europäische Volkspartei hat kein Problem damit, auch mit Rechtsextremisten wie denen von der AfD zu stimmen, wenn es um weniger Rechte für Geflüchtete geht. Das es da aber rote Linien gibt, hat nun der EuGH deutlich gemacht. Recht und Politik dürfen nicht zu weit auseinanderdriften. Denn auch wenn in der EU-Politik die Mehrheit entscheidet – sie darf nicht die Axt an Europas universelle Grundsätze legen. Und zu denen gehören auch der Rechtsschutz von Menschen, die über Mittelmeer oder Ägäis zu uns kommen und das Recht haben, nicht einfach zurückgeschickt zu werden.

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Max Bauer

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