"Es ist kein Freispruch"

Fixierter Mann stirbt bei Klinik-Brand in Pforzheim: Gericht stellt Verfahren ein

Der Prozess um den tödlichen Brand im Helios-Klinikum Pforzheim wurde vorläufig eingestellt. Die vier angeklagten Klinikmitarbeiter stimmten der Zahlung von einem Monatsgehalt zu.

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Stand

Im Mai 2023 ist ein Mann bei einem Brand in der Notaufnahme des Helios-Klinikums gestorben. Das Verfahren am Landgericht Karlsruhe wurde am Donnerstag vorläufig eingestellt. Die Angeklagten - zwei Pflegekräfte und zwei Ärzte - haben der Zahlung von je einem Monatsgehalt zugestimmt.

Klinik-Brand in Pforzheim: Fixierter Mann stirbt

Der Verstorbene war laut Anklage an einem Bett fixiert, nachdem er betrunken randaliert hatte. Dabei sei der Patient über mehrere Stunden hinweg unbeaufsichtigt gewesen. Laut Staatsanwaltschaft hatte der 58-Jährige das Feuer selbst versehentlich gelegt, als er versuchte, seine Fixierung mit einem Feuerzeug zu lösen. Bei der Fixierung sollen die Klinikmitarbeiter gegen bestehende Regeln verstoßen haben. Deswegen wurde ihnen im Prozess unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen.

ARD-Rechtsexperte Kolja Schwartz zu der Frage, wann man einen Menschen fixieren darf:

Der Geschädigte trage laut Gericht immer noch die Hauptverantwortung an seinem Tod, weil er den Brand selbst gelegt habe. Deswegen sei die individuelle Schuld der einzelnen Angeklagten als gering anzusehen, so der Richter. Die 1-zu-1-Betreuung sei unterlassen worden, weil das Personal gleichzeitig andere Patienten versorgt habe, so das Gericht. Die Kollegen der Angeklagten hätten in dieser Situation nach der dort üblichen Praxis mit hoher Wahrscheinlichkeit ähnlich gehandelt.

Gericht schlug vor, Verfahren gegen Auflagen einzustellen

Bei dem vorangegangenen Termin Ende letzter Woche hatte das Gericht vorgeschlagen, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft hatten fast eine Woche Zeit, über den Vorschlag der Strafkammer nachzudenken. Heute haben die vier Klinikmitarbeiter dem Vorschlag zugestimmt. Auch die Staatsanwaltschaft ist darauf eingegangen.

"Es ist kein Freispruch", so der Richter bei der Urteilsverkündung. Die Kammer habe es sich mit dem Vorschlag nicht leicht gemacht. Die ungewöhnlich umfangreiche Beweisaufnahme an fünf Prozesstagen sollte die Frage der individuellen Schuld möglichst gut aufklären.

Der Prozess wird nach der Zahlung der Geldauflage endgültig eingestellt. Die Geldbeträge liegen zwischen 2.000 und 5.000 Euro. Das Geld geht an die Jugendhilfe Karlsruhe e. V.

Die Nebenklage kritisierte die Einstellung des Verfahrens. Sie bezeichnete die Fixierung als "rechtswidrige Freiheitsberaubung" und kündigte weitere rechtliche Schritte an.

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Autor/in
Elena Ferreira
Autorenprofil Elena Ferreira
Louisa Guy-Sanchez
Louisa Guy-Sanchez

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