Der Fall des heute 33-jährigen Predigers aus Pforzheim wird seit Dienstag erneut vor Gericht verhandelt. Das Amtsgericht Pforzheim hatte ihn in der Vergangenheit wegen Volksverhetzung bereits zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen, insgesamt 6.000 Euro verurteilt. Das Amtsgericht wertete seine Äußerungen als menschenverachtend und als volksverhetzend. Der Mann legte Berufung ein, jetzt muss in zweiter Instanz das Landgericht Karlsruhe entscheiden.
Angeklagter hetzte gegen Homosexuelle
Homosexuelle Menschen seien gefährlich und müssten vernichtet werden, hatte der Angeklagte in seiner Predigt im Juni 2023 behauptet. Diese Predigt war in Pforzheim aufgezeichnet und später ins Internet hochgeladen worden. Der Prediger gehört der "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" an. Sie soll ein Ableger einer radikalen amerikanischen Sekte sein, die auch vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
Anwalt hat Berufung eingelegt Pforzheimer Prediger wehrt sich gegen Urteil wegen Volksverhetzung
Der Prozess gegen einen wegen Volksverhetzung verurteilten Prediger der Pforzheimer "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" geht in die nächste Runde. Das Urteil werde angefochten, teilte der Anwalt des Mannes mit.
Angeklagter erschien nicht zur ersten Verhandlung
Der in Wien lebende Prediger war zu seiner ersten Verhandlung in Pforzheim nicht selbst erschienen. Zuvor hatte er bereits gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft über 9.600 Euro Einspruch eingelegt. So kam der Fall beim Amtsgericht Pforzheim zur Verhandlung. Auch der Gründer der radikalen amerikanischen Sekte war schon einmal wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Am Dienstag fiel vor dem Landgericht Karlsruhe, wo die Berufung verhandelt wird, noch kein Urteil. Der Prozess soll am 9. Oktober fortgesetzt werden.