Opfer forderte lebenslange Rente

Hund beißt Frau den Daumen ab: Prozess endet mit Vergleich

Eine Frau war in eine Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Hunden geraten, wobei ihr eines der Tiere einen Teil des Daumens abbiss. Nun hat das Landgericht Baden-Baden sich für einen Vergleich entschieden.

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Von Autor/in Patrick Neumann

Die Frau war mit ihrer Labrador-Hündin vor etwa vier Jahren in Lichtenau (Kreis Rastatt) spazieren gegangen. Dort, so die Anklage, habe ein anderer freilaufender Hund ihr an der Leine geführtes Tier angegriffen und gebissen. Als die Frau in die Auseinandersetzung eingriff, um die Tiere zu trennen, habe eines der Tiere ihren Daumen abgebissen. Konkret ging es dabei um das vordere Daumenglied, das zu Boden fiel und von einem der Tiere gefressen wurde.

Nun hat die Zivilkammer des Landgerichts Baden-Baden sich für einen Vergleich auf Widerruf entschieden. Die Frau soll eine Einmalzahlung in Höhe von 5.000 Euro erhalten. Sie hatte eine monatliche Rente von 1.000 Euro bis an ihr Lebensende gefordert. Vergleich auf Widerruf bedeutet, dass die Hundehalterin nun vier Wochen Zeit hat, über das Angebot der Gegenseite nachzudenken.

Hundebesitzerin: Schmerzensgeld im Vorfeld erhalten

Die Frau hatte im Vorfeld der Gerichtsverhandlung bereits ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.400 Euro erhalten. Sie ist seit dem Vorfall schwer traumatisiert, kann auch heute noch kaum ohne Weinkrämpfe über das Geschehene sprechen. Sie habe mehrere Operationen und eine Therapie hinter sich, um das Geschehene zu verarbeiten.

Die Beklagten, die das Unglück bedauern, hatten geltend gemacht, dass die Frau aus ihrer Sicht aber auch eine Mitschuld an der Situation trage, weil sie in den Kampf der Hunde eingegriffen habe.

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