Im November 2023 ist eine Steuerfrau mit einen Frachter in das geschlossene Schleusentor auf dem Rhein bei Iffezheim (Kreis Rastatt) gefahren. Die Frage nach ihrer Schuld wurde in Karlsruhe am Dienstag zum zweiten und letzten Mal verhandelt.
Geld- statt Freiheitsstrafe auf Bewährung
Vergangenes Jahr wurde die Steuerfrau vom Schifffahrtsgericht Kehl (Ortenaukreis) bereits zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Im neuen Urteil des Schifffahrtsobergerichts am Oberlandesgericht Karlsruhe erwartet sie nun eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen je 25 Euro.
Zu dem abweichenden Urteil komme es, weil bei der ersten Verhandlung in Kehl noch eine Vorstrafe berücksichtigt wurde. Die dürfe jetzt - ein Jahr später - nicht mehr in die Beurteilung mit einfließen, erklärt ein Sprecher des Karlsruher Gerichts.
Darüber hinaus sprechen laut Richter noch weitere Gründe für das mildere Urteil: Die Steuerfrau habe teilweise gestanden, ihren Arbeitsplatz verloren und müsse von Familienangehörigen unterstützt werden. Außerdem sei der Funkkanal nach Angaben einer Zeugenaussage des Kapitäns falsch eingestellt gewesen.
War die Steuerfrau beim Unfall betrunken?
In der Verhandlung in Karlsruhe stand vor allem die Frage im Raum: War die Steuerfrau beim Unfall betrunken? Sie war mit dem Schiff ungebremst in die Schleuse gefahren und hatte nicht reagiert, als das Schleusenpersonal sie per Funk kontaktierte.
Die Angeklage blieb bei ihrer Aussage, die sie bereits in der Verhandlung in Kehl gemacht hatte. Sie glaube, ohnmächtig geworden zu sein - nach dem Unfall seien genetisch bedingte Herzprobleme festgestellt worden.
Ich hörte die Schreie und dann habe ich gemerkt, dass etwas passiert war, dass das Schiff am Schleusentor stand.
Alkoholtests der Steuerfrau nach Unfall waren positiv
Das Gericht hingegen sah es als erwiesen an, dass die Frau eingeschlafen war, weil sie vor dem Unfall Alkohol getrunken hatte. Alkoholtests nach dem Unfall hatten ergeben, dass die Beschuldigte zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,13 Promille hatte.
Die Steuerfrau räumte ein, dass sie in der Nacht vor dem Unfall zum Einschlafen zwei oder drei Gläser Wein getrunken habe. Nach dem Aufprall auf das Schleusentor habe sie unter Schock gestanden und sei in ihre Kajüte zurückgekehrt. Dort habe sie zur Beruhigung ein weiteres Glas Wein getrunken.
Die von der Steuerfrau genannte Menge reiche nicht für die bei ihr nach dem Unfall gemessene Blutalkoholkonzentration, so eine Ärztin vor Gericht in ihrem medizinischen Gutachten. Eine Ohnmacht durch die Herzerkrankung könne sie bei der Dauer von mindestens einer Stunde ausschließen, die die Steuerfrau nach Rechnung des Gerichts vermutlich nicht bei Bewusstsein war.
Schiff in Schleuse Iffezheim gefahren: Unfall verursachte Millionenschaden
Die Steuerfrau war am 11. November 2023 mit dem voll beladenen Frachter "La Primavera" auf dem Rhein von Basel in Richtung Karlsruhe unterwegs. In Iffezheim fuhr sie das niederländische Binnenschiff gegen das Tor der Schleusenanlage. Es entstand ein Millionenschaden.
Das rund 80 Tonnen schwere Tor der rechten Schleusenkammer wurde zerstört und musste ausgetauscht werden. Die Schleuse konnte erst über ein Jahr nach dem Unfall wieder in den Normalbetrieb gehen. Parallel zu dem Strafprozess gegen die Steuerfrau läuft ein Zivilverfahren gegen die niederländische Reederei. Es beschäftigt sich damit, wer den Millionenschaden in Höhe von rund 4 Millionen Euro bezahlt.