In einem Prozess um Kinderpornografie ist am Mittwoch vor der auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim ein Angeklagter zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Ihm wurde der Besitz und das bandenmäßige Verbreiten von Kinderpornografie im Darknet nachgewiesen. Die Taten sind schon lange her. Das Gericht spricht von einem Zeitraum um das Jahr 2012. Es ist bereits der zweite Prozess, der sich mit den Taten aus diesem Zeitraum beschäftigt.
Nach erstem Urteil: Ermittler entschlüsseln weiteres Material mit Kinderpornografie
Lucky Eddie, wie sich der Angeklagte im Darknet nannte, wurde bereits im Jahr 2019 wegen des Betreibens einer kinderpornografischen Plattform verurteilt. Damals wurden Datenträger gefunden, die für die Ermittlungsbehörden noch zu gut gesichert waren. Sie konnten für den ersten Prozess nicht ausgewertet werden. Während der Computerexperte seine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten absaß, gelang dem Bundeskriminalamt der Durchbruch: Sie konnten die Server, Festplatten und anderen Datenträger entschlüsseln.
Dort fanden sie rund 88.000 weitere kinderpornografische Bilder und Videos. Außerdem fanden sie Nachweise, dass der Angeklagte Mitglied von vier weiteren kinderpornografischen Plattformen gewesen war, von einer sogar Administrator. Diese Erkenntnisse reichten laut Staatsanwaltschaft für eine erneute Anklage.
Langwierige Abläufe: Dringend benötigte Akte wird erst nach Monaten nach Pforzheim geliefert
Der zweite Prozess konnte erst starten, nachdem der heute 50-Jährige schon wieder fast drei Jahre auf freiem Fuß war. Der Richter und die Verteidigung kritisierten im Gericht die lange Dauer bis zum Prozessstart. Diese ließ sich nicht nur auf die langwierigen Ermittlungen zurückführen. Wie der Richter im Prozess schilderte, kam es immer wieder zu Verzögerungen im Ablauf. Zum Beispiel habe das Gericht monatelang auf die Akte aus dem ersten Prozess warten müssen. Darin sah der Richter eine unrechtmäßige Verschleppung des Verfahrens, was dem Angeklagten strafmildernd angerechnet wurde.
Am ersten Prozesstag, am Montag, wurde für die Zeugenvernehmung die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Als Zeuge schilderte der BKA-Beamte seine Ermittlungen. Außerdem wurde kinderpornografisches Material als Beweismittel angeschaut. Dabei sollen vor allem sexuelle Handlungen von Kindern unter acht Jahren eine Rolle gespielt haben. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab, was ihm strafmildernd angerechnet wurde. Letztendlich kam es zu einer Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht. Dabei wurde eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten besprochen.
Richter beim Landgericht in Pforzheim: "Kein Rückfallrisiko" beim Angeklagten
Der Richter hat in seiner Begründung am Mittwoch eine Bewährungsstrafe für ausreichend gehalten, weil "Lucky Eddie" im Prozess ein Geständnis abgelegt hatte. Außerdem habe er die gesamte erste Strafe abgesessen. In diesem Fall wird bei der Urteilsfindung eine theoretische Gesamtstrafe gebildet und die bisher verbüßte Strafe abgezogen, erklärte der Richter. Zusätzlich habe der Angeklagte als Kinderporno-Täter im Gefängnis schlechte Bedingungen erlebt, mit psychischen Folgen für den Angeklagten. Das Gericht sieht deshalb auch kein Rückfallrisiko. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.