In einem Zivilprozess am Mannheimer Landgericht zwischen einem Polizisten und dem Freund eines Mannes, der im Dezember 2023 bei einem Einsatz in Mannheim-Schönau von dem Beamten tödlich verletzt wurde, ist es am Freitag zu einer Einigung gekommen. Der Freund des Toten darf künftig öffentlich den Polizisten nicht mehr mit Begriffen wie "Hinrichtung" und "Mord" in Verbindung bringen. Daraufhin nahm der Anwalt des Polizisten seine Unterlassungsklage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung zurück.
Polizeieinsatz mit tödlichen Folgen in Mannheim-Schönau 2023
Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Polizeieinsatz im Dezember 2023 im Mannheimer Stadtteil Schönau. Damals hatte ein aus der Türkei stammender und offenbar psychisch kranker Mann (49) mit einem Messer mehrere Polizeibeamte bedroht. Weil er das Messer nicht weggelegt hatte, obwohl die Polizisten ihn dazu mehrfach aufgefordert hatten, hatte ein Beamter ihn erschossen. In Berichten dazu ist von insgesamt vier Schüssen die Rede. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin gegen den Polizeibeamten. Ergebnis: Der Polizist hatte laut der Behörde in Notwehr gehandelt, die Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt.
Aktivisten gegen Polizeigewalt befürchten "Gefahr für Meinungsfreiheit"
Der Freund des erschossenen Messerangreifers hatte im Internet mit Blick auf den Einsatz in Mannheim-Schönau Begriffe wie "Hinrichtung" und "hinrichten" verwendet - in Zusammenhang mit dem Polizisten, der die Schüsse abgefeuert hatte. In türkischen Medien war dazu auch das Wort "Mord" zu lesen gewesen. Ob die Zeitung damit den Freund des Opfers zitiert hat, ist aber unklar.
Mitglieder der Mannheimer "Initiative 2. Mai" zeigten sich solidarisch mit dem Freund des Opfers, sie besetzten am Freitag fast alle Zuschauerplätze im Gerichtssaal. Die Aktivistinnen und Aktivisten sehen eigenen Angaben zufolge "die Meinungsfreiheit in Gefahr". Sie sprechen sich gegen Polizeigewalt aus. Ihre Initiative geht zurück auf den 2. Mai 2022, als in Mannheim ein psychisch kranker Mann kurz nach einem Polizeieinsatz auf dem Marktplatz starb.
Unterlassungsklage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Der Polizist ging wegen der Wortwahl juristisch gegen den Mann vor. Er sah sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und klagte auf Unterlassung. Laut seinem Anwalt ist der Beamte seit dem Einsatz im Dezember 2023 dienstunfähig.
Richter in Mannheim: "Tragödie" für beide Seiten
Der Vorsitzende Richter sprach am Freitag im Gerichtssaal mit Blick auf das Geschehen vor eineinhalb Jahren im Stadtteil Schönau von einer "Tragödie". Das gelte nicht nur für das Opfer und seine Angehörigen, sondern auch für den Polizeibeamten, der die Schüsse abgab. Die psychischen Belastungen seien auf beiden Seiten hoch. Der Richter erklärte aber auch, dass Kritik am Vorgehen der Polizei in der Öffentlichkeit natürlich grundsätzlich erlaubt sei. Kritik an "Staatsdienern" sei, so der Richter weiter, "wesensimmanent für eine Demokratie".
Richter: Polizeibeamte müssen sich Kritik gefallen lassen
In seiner Bewertung des Falls machte der Richter klar, er sehe in Äußerungen wie "Hinrichtung" keine persönliche Herabwürdigung des Polizisten, es handle sich dabei vielmehr um eine grundsätzliche Kritik an der Polizei. Polizisten müssten sich das gefallen lassen, laut dem Richter handle es sich um eine "noch zulässige Meinungsäußerung". In der "Gesamtdarstellung" des Falls dürfe man aber auch nicht außer Acht lassen, dass es hier konkret um einen Menschen mit Empathie gehe - "und nicht um einen staatlichen Roboter".
Einigung "im Sinne des gesellschaftlichen Miteinanders"
Der Richter schlug dann "im Sinne des gesellschaftlichen Miteinanders" eine Einigung vor: Der Polizist zieht seine Klage zurück und gleichzeitig erklärt sich der Beklagte dazu bereit, künftig öffentlich nicht mehr die Worte "Hinrichtung", "hinrichten" oder "Mord" im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz in Mannheim-Schönau zu verwenden. Darin eingeschlossen sind diesbezüglich auch Äußerungen der Schwester des Beklagten, diese seien juristisch nicht weiter zu verfolgen. Diesem Einigungs-Vorschlag stimmten am Ende sowohl der Anwalt des Polizisten als auch der des Beklagten nach kurzer Beratung zu.
Der Anwalt des Polizisten sagte dem SWR nach Prozessende, er werfe der Gegenseite wegen deren Wortwahl ("Hinrichtung") unterdessen Beleidigung vor, er strebe deswegen gerade ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren am Oberlandesgericht Karlsruhe an. Die Staatsanwaltschaft Mannheim habe das Verfahren dazu eingestellt.