Landgericht gibt Prozesstermine bekannt

Mordanklage nach Amokfahrt am Rosenmontag in Mannheim

Die Tat geschah am Rosenmontag: Ein 40-Jähriger raste mit seinem Auto durch die Mannheimer Innenstadt - zwei Menschen starben. Es bleibt bei der Mordanklage.

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Jetzt ist offiziell klar: Es bleibt im Fall der Amokfahrt vom Rosenmontag in Mannheim bei einer Mordanklage. Das hat das Landgericht Mannheim jetzt bekanntgegeben, zusammen mit den Prozessterminen und dem voraussichtlichen Tag des Urteils, dem 19. Dezember. Der Prozess beginnt am 31. Oktober.

Kein politisches Motiv

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann zweifachen Mord und mehrfachen versuchten Mord vor. Ein politisches Motiv sehen die Ermittler nicht – der Mann soll seit Jahren psychisch krank sein und gilt möglicherweise als vermindert schuldfähig.

Der Angeklagte ist am Rosenmontag mit seinem Wagen in die Mannheimer Fußgängerzone gerast. Zunächst hat er mehrere Menschen mit Tempo 50 angefahren, dann steuerte er noch einmal in eine Menschengruppe. Zwei Menschen starben, viele wurden verletzt.

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Christian Scharff
Christian Scharff

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