Mädchen waren zwischen acht und 13 Jahre alt

33-Jähriger hatte kinderpornografische Videos und Fotos verlangt: Landgericht Heidelberg verurteilt Mann wegen Kindesmissbrauchs

Ein heute 33-jähriger Mann muss für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Er hatte zahlreiche Mädchen dazu gebracht, ihm pornografische Fotos und Videos von sich zu schicken.

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Stand

Das Landgericht Heidelberg hat am Dienstag einen heute 33-jährigen Mann aus dem Rhein-Neckar-Kreis verurteilt, weil er zahlreiche junge Mädchen über Messengerdienste kontaktiert hatte, die ihm dann kinderpornografische Aufnahmen von sich selbst schickten. Er erhielt nach Angaben einer Gerichtssprecherin eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten.

Mädchen per WhatsApp und Snapchat kontaktiert

Der Mann hatte im Zeitraum zwischen 2023 und 2025 in 30 Fällen Mädchen im Alter zwischen acht und 13 Jahren über WhatsApp und Snapchat angeschrieben. Dabei hatte er vorgegeben, ein Jugendlicher oder Heranwachsender zu sein, um eine emotionale Verbundenheit herzustellen. Die Mädchen schickten ihm daraufhin Videos und Fotos von sich, teilweise pornografischen Inhalts.

In einem Fall wurde der Mann wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Er hatte laut Gericht mit einem elfjährigen Mädchen über einen Messenger-Dienst gechattet. Er brachte sie dazu, ihren neunjährigen Bruder dazu zu holen. Die Kinder nahmen dann sexuelle Handlungen aneinander vor.

Mann zeichnete Dateien per Video auf

Der Mann machte von mehreren Inhalten sogenannte Screenrecordings, das heißt, er zeichnete die übersendeten Dateien zusätzlich auf, weil sich Videos bei Snapchat nach dem Ansehen automatisch selbst löschen. Deswegen hat die Kammer ihn auch wegen des Herstellens kinderpornografischer Inhalte verurteilt.

33-jähriger Mann hat alle Taten eingeräumt

Der 33-Jährige hat alle Taten gestanden. Deswegen mussten die betroffenen Kinder nicht aussagen, teilte die Gerichtssprecherin mit. Das sei strafmildernd berücksichtigt worden.

Der Mann hatte vor Gericht außerdem eingeräumt, dass er Kameras für Videoaufnahmen in einer Krankenhaustoilette in Heidelberg und in den Umkleideräumen eines Fitnessstudios im Rhein-Neckar-Kreis installiert hatte. Die Kammer habe hier von der Verfolgung abgesehen, da die Strafe dafür nicht ins Gewicht gefallen wäre.

Kammer bleibt unter Forderung der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte auf maximal drei Jahre und sechs Monate plädiert. Die Öffentlichkeit war während des Gerichtsprozesses ausgeschlossen gewesen.

Die Ermittler waren dem Mann laut Gericht auf die Spur gekommen, nachdem Eltern eines Opfers Anzeige erstattet hatten. Er wurde im vergangenen November festgenommen. Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg hatte den Mann angeklagt. Es gehört zur Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe.

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Janina Hecht
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