Am Landgericht Heidelberg hat am Montagmorgen der Prozess gegen einen 33-jährigen Mann begonnen, der zwischen 2023 und 2025 zahlreiche Mädchen über Messenger-Dienste kontaktiert haben soll, um kinderpornografische Inhalte zu erhalten. Betroffen sind laut Anklage Mädchen unter 14 Jahren aus ganz Deutschland. Die Anklage wirft dem Mann sexuellen Missbrauch von Kindern und das Herstellen kinderpornographischer Inhalte vor. Die Taten gelten als ein Fall von Cyberkriminalität.
Verhandlung hinter verschlossenen Türen
Noch vor der Anklageverlesung wurde die Öffentlichkeit auf Antrag des Verteidigers vom Vorsitzenden Richter ausgeschlossen. Er begründete die Entscheidung mit dem Schutz der sexuellen Intimsphäre der jungen Mädchen.
Angeklagter soll sich als Jugendlicher ausgegeben haben
Der Angeklagte aus dem Rhein-Neckar-Kreis soll den Mädchen vorgespiegelt haben, selbst ein Jugendlicher oder Heranwachsender zu sein, um eine emotionale Verbundenheit herzustellen. Danach soll er die Minderjährigen unter anderem aufgefordert haben, pornografische Inhalte von sich zu erstellen. Um dies zu erreichen, habe der Mann auch von sich selbst entsprechende Inhalte verschickt. Schließlich sollen 21 Mädchen im Alter zwischen 8 und 13 Jahren auf den Angeklagten eingegangen sein und ihm selbst angefertigte kinderpornographische Aufnahmen übersandt haben. Nach Angaben des Heidelberger Landgerichts handelte es sich dabei um Fotos und Videos. Die Mädchen wurden demnach unter anderem über Whatsapp und Snapchat kontaktiert.
Zusätzlich wird dem 33-Jährigen vorgeworfen, unerlaubt Kameras für Videoaufnahmen installiert zu haben - in einer Krankenhaustoilette in Heidelberg und in den Umkleideräumen eines Fitnessstudios im Rhein-Neckar-Kreis.
Cybercrime-Zentrum in Karlsruhe hat Anklage erhoben
Die Anklage gegen den Mann hat das Cybercrime-Zentrum, das bei der Generalstaatsanwalt in Karlsruhe angesiedelt ist, erhoben. An den Ermittlungen beteiligt war außerdem das Polizeipräsidium Mannheim.