Zweieinhalb Jahre Haft - so lautet das Urteil gegen einen 72-jährigen Mann aus dem Raum Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis). Er hatte über Chatforen im Internet Kontakt zu Mädchen aufgenommen. Jetzt musste er sich wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten.
Er wollte die Kinder dazu bringen, an sich selbst sexuelle Handlungen vorzunehmen und ihm hinterher Fotos davon zu schicken. Deshalb wurde er am Donnerstag wegen versuchten sexuellen Missbrauchs in vier Fällen verurteilt. Dazu kommt die Verurteilung wegen des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten. Um wen es sich bei den Opfern handelte, ist laut Landgericht nicht bekannt.
Plädoyers: Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre und zehn Monate Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Polizei rät Eltern: offen kommunizieren
Das für den Raum Mosbach zuständige Polizeipräsidium Heilbronn weist in diesem Zusammenhang darauf hin, wie wichtig eine offene Kommunikation zwischen Eltern und Kindern ist. Das könne dazu beitragen, derartige Fälle zu verhindern. Wichtig sei zum Beispiel, mit Kindern über die möglichen Folgen des Versendens sexueller Inhalte zu sprechen.
Wir empfehlen, dass Kinder gar nicht so früh ein Handy in die Hand und vor allem keine Zugänge zu Social Media oder zum Internet bekommen.
Wenn Eltern den Verdacht hätten, dass ihre Kinder möglicherweise Opfer sexuellen Missbrauchs im Internet geworden sind, können und sollten sie sich direkt bei der Polizei melden.