Bis zum 10. März hätte der Hornisgrinde-Wolf abgeschossen werden dürfen. Jetzt bekommt er eine neue Schonfrist. Die Abschussgenehmigung wird nicht verlängert.
Bis zum 10. März hätte der Hornisgrinde-Wolf abgeschossen werden dürfen. Jetzt bekommt er eine neue Schonfrist. Die Abschussgenehmigung wird nicht verlängert.