Neue Schonfrist

Hornisgrinde-Wolf darf doch nicht abgeschossen werden

Teilen

Stand

Bis zum 10. März hätte der Hornisgrinde-Wolf abgeschossen werden dürfen. Jetzt bekommt er eine neue Schonfrist. Die Abschussgenehmigung wird nicht verlängert.

Forbach

Neue Schonfrist für den Wolf Ministerium: Hornisgrinde-Wolf wird nicht abgeschossen

Der Hornisgrinde-Wolf hätte bis zum 10. März offiziell abgeschossen werden dürfen. Nun hat das Umweltministerium mitgeteilt, dass die Genehmigung zum Abschuss nicht verlängert wird.

SWR Aktuell Baden-Württemberg SWR BW

Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
SWR