Das Schicksal des Wolfes an der Hornisgrinde im Schwarzwald hat wochenlang die Menschen beschäftigt. Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hatte vor Wochen entschieden: Der Wolf darf bis zum 10. März geschossen werden. Nun hat das baden-württembergische Umweltministerium mitgeteilt, dass die Abschussgenehmigung nicht verlängert wird. Damit bekommt der Wolf eine neue Schonfrist.
Umweltministerium: Erkenntnisse zum Hornisgrinde-Wolf sollen genutzt werden
Die Erkenntnisse der vergangenen Wochen rund um den Hornisgrinde-Wolf sollen genutzt werden, um Konzepte für die "Vergrämung des Wolfes außerhalb der Ranzzeit" zu entwickeln, so das Ministerium in einer Mitteilung. Der Wolf hatte sich verstärkt Menschen genähert und Kontakt zu Hündinnen gesucht.
Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg schätzt, dass durch das Ende der Ranzzeit der Wolf erfahrungsgemäß weniger Interesse an Hündinnen zeigen werde. "Tatsächlich sind die Sichtungsmeldungen 2026 bereits im Februar im Vergleich zum vorherigen Monat deutlich zurückgegangen", so das Ministerium. Im vergangenen Jahr sei dies erst Mitte März der Fall gewesen. Auf dieser Grundlage fuße auch die Entscheidung des Ministeriums.
Tier kommt Menschen zu nahe "Hornisgrinde-Wolf" soll abgeschossen werden: Was bisher alles versucht wurde
Jetzt ist klar: Der Wolf im Schwarzwald soll getötet werden. Vor der Entscheidung gab es viel Streit zwischen Behörden und Naturschützern. Wurden alle anderen Mittel ausgeschöpft?
Experten: Verhalten des Wolfes wird sich nicht ändern
Experten der FVA glauben jedoch, dass sich am Verhalten des Wolfes ohne Eingriffe des Menschen nichts ändern werde. Deswegen beauftragt das Umweltministerium die FVA damit, Konzepte zur Vergrämung des Wolfes auszuarbeiten.
"Wir legen die Hände nicht in den Schoß. Wir müssen die Situation genau beobachten", sagt Umweltministerin Thekla Walker (Grüne). Sie fordert die Bürgerinnen und Bürger zur Mithilfe auf. "Bitte provozieren Sie keine Begegnungen mit dem Wolf und beachten Sie die überall in der Region ausgehängten Verhaltenshinweise", mahnt die Umweltministerin.
Zudem sollen Sichtungen unbedingt an die FVA gemeldet werden. Nur bei einem engmaschigen Monitoring haben Vergrämungsmaßnahmen Aussicht auf Erfolg.
In den vergangenen Wochen hat sich eine Gruppe von Tierschützern für das Überleben von "Grindi" eingesetzt - unter anderem mit Mahnwachen und Spaziergängen im Wolfsterritorium:
Neues Bundesjagdgesetz: Was bedeutet das für Wölfe in BW?
Unabhängig von der aktuellen Ausnahmegenehmigung des Landesumweltministeriums wird sich die gesetzliche Grundlage für die Bejagung des Wolfes in den kommenden Wochen verändern: Das neue Bundesjagdgesetz, das bis Anfang April in Kraft treten soll, sieht vor, dass der Wolf nicht mehr nach Naturschutz- sondern künftig nach Jagdrecht betrachtet wird. Auf Landesebene bedeutet das: Künftig wird nicht mehr das Umweltministerium, sondern das Landwirtschaftsministerium für den Wolf und eventuelle Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss zuständig sein.
Bevor allerdings Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) solche Genehmigungen erteilen kann, sind nach Einschätzung eines Sprechers seines Ministeriums noch einige rechtliche Fragen zu klären: Zum Beispiel ist bis jetzt noch nicht klar, welchen Schutzstatus Wölfe in Baden-Württemberg in Zukunft genießen. Denkbar wäre beispielsweise, dass sie auch im Landes Jagd- und Wildtiermanagementgesetz dem Schutzmanagement zugeordnet werden könnten und damit eine ganzjährige Schonzeit für Wölfe gelten könnte.