Seit 6 Jahren kämpft Sandra Steinbrenner-Klaaßen darum, als Opfer von häuslicher Gewalt anerkannt zu werden, eine Entschädigung vom Staat zu erhalten. Viele Jahre hat ihr Ex-Mann sie misshandelt. Es fing mit einem blauen Auge an, am Ende ging er mit einem Messer auf sie los. Bei jeder Attacke hatte sie Angst um ihr Leben, erzählt sie. Aktuell fehlt ihr das Geld, um eine private Psychotherapie zu machen. Einen Platz bei einem Kassentherapeuten findet sie nicht.
Ihre Leistungsfähigkeit ist aufgrund ihrer traumatischen Erfahrungen eingeschränkt, so dass sie nicht voll arbeiten kann. Soziale Kontakte hat sie außerhalb ihrer Familie keine, alleine traut sie sich kaum aus dem Haus. Zuhause schließt sie die Tür ab, lässt die Rollläden herunter. Auch tagsüber. "Es ist eine Art Schutzschild," sagt Sandra Steinbrenner-Klaaßen. Dass ihr Gewalt angetan wurde, ist klar, ihr Ex-Mann wurde von einem Gericht verurteilt. Doch das für die Entschädigung zuständige Landesversorgungsamt argumentiert, sie habe sich durch das jahrelange Ausharren in der Ehe leichtfertig einer ständigen Gefährdung ausgesetzt. Deshalb stehe ihr nichts zu.
Betroffenen von häuslicher Gewalt fällt eine Trennung schwer
Seit Jahren versucht Sandra Steinbrenner-Klaaßen zu beweisen, dass sie gehen wollte, es aber einfach nicht geschafft hat. Wie gefangen war in ihrer gewaltvollen Ehe. Sie habe immer wieder versucht, sich zu trennen. Und den Täter dann doch zurückgenommen. So wie viele Frauen, deren Männer zuschlagen. Weil sie sich wahnsinnig schämen, Angst haben, dass alle darüber reden, was ihnen angetan wurde. Und die Täter ihnen einbläuen: sie sind schuld.
Aus Sicht ihrer Anwältin Birgit Müller, die sich seit 26 Jahren um Opferentschädigung kümmert, ist es bei häuslicher Gewalt ein ganz typisches Muster, dass Frauen sich lange nicht trennen können. Auch weil sie denken, der Mann ändere sich oder sie Angst vor der Reaktion des Täters bei einer Trennung haben. So sei es auch bei Sandra Steinbrenner-Klaaßen gewesen. Der Täter habe ihr immer wieder gedroht, dass er sie fertig mache. "Sie werde nie wieder auf die Beine kommen, alles verlieren", so Anwältin Müller.
Opferentschädigungsgesetz extra reformiert
Diese spezifische Dynamik häuslicher Gewalt und ihre Auswirkungen müssten Gerichte beachten, fordert neben vielen anderen auch der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe - Frauen gegen Gewalt e.V. Dessen Sprecherin Claudia Igney sagt, dass unter anderem deshalb das Opferentschädigungsgesetz 2024 reformiert wurde. Im neuen sozialen Entschädigungsrecht sollen Betroffene von häuslicher Gewalt besseren Zugang zu den Leistungen bekommen.
Eine Frau, die häusliche Gewalt erlebt, trägt keine Schuld daran! Es ist wichtig - auch im Sinne der Prävention - Täter in die Pflicht zu nehmen und Betroffene zu unterstützen.
Im Frühjahr hat das Sozialgericht Reutlingen nach diesen Kriterien entschieden und Sandra Steinbrenner-Klaaßen Recht gegeben. Sie treffe keine Schuld, das würden auch Gutachten beweisen. Aus Scham und Angst vor der Reaktion des Täters sei es ihr nicht möglich gewesen, sich zu trennen. Ihr stehe eine Entschädigung von 400 Euro im Monat zu.
Keine Entschädigung für das Opfer von häuslicher Gewalt
Das Landesversorgungsamt sieht das anders, hat das Urteil des Sozialgerichts nicht akzeptiert. Deshalb steht Sandra Steinbrenner-Klaaßen erneut vor Gericht, diesmal beim Landessozialgericht Stuttgart. In der Verhandlung trägt sie unter Tränen ihre Stellungnahme vor. Versucht darzulegen, warum eine Trennung nicht möglich war.
Das Urteil des Landessozialgerichts: Ihr stehe keine Entschädigung zu. Sprecherin Katharina Ebert-Bornscheuer: "Die Klägerin sei weder aus finanziellen noch familiären Gründen gezwungen gewesen, die Beziehung zu ihrem Ehemann, der seit langem übergriffig gewesen sei, fortzusetzen."
Opfer häuslicher Gewalt: "Schon wieder muss ich mich verteidigen"
Das aktuelle Urteil macht Sandra Steinbrenner-Klaaßen fassungslos. Sie muss sich erstmal beruhigen. Dann sagt sie: "Schon wieder muss ich mich verteidigen, obwohl ich das Opfer bin."
Die Verantwortung für die Taten liegt nicht bei mir, sondern beim Täter. Bei dem Menschen, der einem Gewalt zufügt.
Die Worte des Gerichtes seien dieselben, die sie in ihrer Beziehung immer wieder hören musste. "Dort hieß es immer, ich bin schuld und jetzt bin ich auch wieder schuld, weil ich nicht gehen konnte." Anwältin Müller ergänzt. Aus Sicht ihrer Mandantin "hat die Macht des Täters so weit gereicht, dass jetzt sogar der Antrag nach dem sozialen Entschädigungsrecht abgelehnt wurde."
Nur wenige Betroffene stellen einen Antrag auf Opferentschädigung
Nur sieben Prozent der Menschen, die Gewalttaten erleben, stellen einen Antrag. Abgelehnt werde rund die Hälfte aller Anträge auf Entschädigung, die Opfer von Gewalt stellen, so eine Auswertung des WEISSEN RINGS vom Frühjahr 2025. Untersucht wurden Zahlen aus 2023 und jegliche Art von Gewalt, nicht nur Betroffene von häuslicher Gewalt. Genehmigt haben die Versorgungsämter bundesweit rund 23 Prozent aller Anträge. Die restlichen 29 Prozent haben sich aus sonstigen Gründen erledigt, zum Beispiel, weil Betroffene das Verfahren nicht fortsetzen. Der WEISSE RING geht davon aus, dass viele Opfer ihre Anträge zurückziehen, weil die teils jahrelangen Antragsverfahren und psychologischen Begutachtungen sie stark belasten.
So wie Sandra Steinbrenner-Klaaßen. Mittlerweile füllen ihre Unterlagen vier dicke Aktenordner. Immer wieder muss sie ihre Erlebnisse neu erzählen. Regelmäßig an ihrer Seite: Heike Dachs vom WEISSEN RING. Sie begleitet Opfer von Gewalt seit 23 Jahren bei der Antragstellung. Bei häuslicher Gewalt werden ihrer Erfahrung nach nicht nur rund die Hälfte, sondern die meisten Fälle abgelehnt.
Jahrelange Verfahren bei Entschädigung
Die Bearbeitung der Anträge würde oft sehr lange dauern. Den Betroffenen würde es schwer gemacht, mit all dem abzuschließen. Sie würden immer wieder retraumatisiert. So erzählt es auch Sandra Steinbrenner-Klaaßen. "Das wirft einen jedes Mal zurück in die Situation. ich sehe jedes Mal den Täter wieder vor mir in Form des Gutachters, in Form der Richterin."
Trotzdem möchte sie weiter um ihre Anerkennung als Opfer kämpfen. Für sich sagt sie, aber auch für alle anderen Frauen, die sich rechtfertigen müssten, weil sie in einer gewaltvollen Beziehung gefangen waren.
Es geht mir schlichtweg um die Anerkennung als Opfer, dass ich gesehen werde, was mir angetan wurde und dass die Verantwortung beim Täter liegt und nicht bei mir.
Deshalb werden sie und ihre Anwältin Beschwerde beim Bundessozialgericht einreichen.