Urteil am Landgericht Mannheim

Haft- und Bewährungsstrafen im Schleuserprozess

Im Prozess um Einschleusen von illegalen Arbeitern aus Zentralasien hat das Mannheimer Landgericht Haft - und Bewährungstrafen gegen die vier Angeklagten verhängt.

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Das Landgericht Mannheim verurteilte die drei Männer wegen Banden- und Gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern, der Beschaffung gefälschter Ausweise und Urkundenfälschung. Der Hauptangeklagte muss vier Jahre ins Gefängnis. Er war Chef zweier Unternehmen und hatte über einen Vermittler Arbeiter für die Baubranche in Zentralasien angeheuert. Er sei der „Kopf und Initiator“ des Ganzen gewesen. Die Arbeiter reisten selbst per Bus und Zug nach Mannheim. Die beiden anderen Männer beschafften ihnen gefälschte EU-Ausweise. Sie erhielten drei Jahre beziehungsweise drei Jahre und acht Monate Haft. Die Buchhalterin bekam eine Bewährungsstrafe. Sie hatte eine Beziehung mit dem Hauptangeklagten.

Erstmals publiziert am
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Autor/in
SWR