Im Prozess um Einschleusen von illegalen Arbeitern aus Zentralasien hat das Mannheimer Landgericht am Donnerstag Haft- und Bewährungsstrafen gegen die vier Angeklagten verhängt. Seit Mitte Juni mussten sich drei Männer und eine Frau unter anderem wegen des gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusens von Ausländern, der Beschaffung falscher Ausweise und der Urkundenfälschung beziehungsweise Beihilfe zur Urkundenfälschung verantworten. Der Hauptangeklagte muss für vier Jahre ins Gefängnis, die beiden Brüder für drei Jahre beziehungsweise drei Jahre und acht Monate. Die Frau erhielt eine Bewährungsstrafe.
Hauptangegeklagter war "Kopf und Initiator"
Der 39 Jahre alte Hauptangeklagte leitete zwei Mannheimer Unternehmen - eine Zeitarbeits- und eine Baufirma. Seine Eltern waren als offizielle Geschäftsführer beider Unternehmen eingetragen. Gegen diese wird laut Staatsanwaltschaft gesondert ermittelt. Der 39-Jährige sei der Haupttäter und der "Kopf und Initiator" des Ganzen gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin im Prozess. Er habe zuerst Arbeiter aus Litauen in seinen Firmen eingesetzt, aber diese seien zu unzuverlässig gewesen. Dann habe der 39-Jährige den Tipp bekommen, Arbeitnehmer in Zentralasien anzuwerben. Das sei aber legal nicht möglich gewesen, so die Vorsitzende Richterin weiter.
Arbeiter aus Zentralasien kamen selbst nach Mannheim
Vermittler hätten für den 39-Jährigen über Soziale Medien Arbeiter vor allem in Usbekistan, Kasachstan und Tadschikistan rekrutiert. Diese seien dann selbst mit dem Bus oder Zug nach Mannheim gereist. Es handele sich also in diesem Fall nicht um "klassische Schleuser mit Schlauchbooten oder Lkw", so die Vorsitzende Richterin. Insgesamt beschäftigte der Mann zwischen Juni 2021 und September 2024 knapp 70 Arbeitskräfte aus Zentralasien. Dabei sei er "kein Sklaventreiber" gewesen, so die Richterin. Die Arbeiter hätten in guten Unterkünften gewohnt, auch habe er sich um sie gekümmert. Sie hätten zwischen 8,50 und neun Euro pro Stunde bezahlt bekommen.
Gefälschte EU-Ausweise in Türkei beschafft
Die beiden mitangeklagten Männer, zwei Brüder, hatten für die Arbeiter in der Türkei gefälschte EU-Ausweise organisiert. Diese hätten die Arbeitnehmer jeweils um die 550 Euro gekostet. Etwa 250 Euro pro Ausweis bekamen die beiden Brüder. Die ebenfalls angeklagte Buchhalterin habe die Arbeiter dann unter anderem bei der Sozialversicherung an- und abgemeldet. Allerdings seien auch viele der Arbeiter schwarz beschäftigt worden - vor allem im Jahr 2024.
Die Frau erhielt mit zwei Jahren Haft auf Bewährung die geringste Strafe, auch wenn sie ebenfalls wegen des gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusens von Ausländern verurteilt wurde. Sie sei in ihren Chef, den 39-Jährigen, verliebt gewesen und habe eine Beziehung mit ihm geführt. So sei sie "in die Illegalität reingerutscht", sagte die Vorsitzende Richterin.
Firma soll rund zweieinhalb Millionen Euro Gewinn gemacht haben
Durch die illegale Beschäftigung hatten die beiden Mannheimer Firmen des Haupttäters rund zweieinhalb Millionen Euro Gewinn gemacht, den Sozialversicherungen seien eine knappe halbe Million Euro entgangen. Die Gewinne werden nun eingezogen.
Alle vier Verurteilten hatten im Prozess die Vorwürfe gegen sie gestanden. Die Kammer rechnete ihnen das strafmindernd an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Verteidiger hat nach eigenen Angaben direkt nach der Urteilsverkündung Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie ebenfalls gegen die Entscheidung vorgehen möchte.