FAQ zum Rechtsanspruch

Ganztagsbetreuung für Grundschüler in BW: Die wichtigsten Infos

Ab dem kommenden Schuljahr gilt ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für neu eingeschulte Grundschulkinder. Was Eltern dazu wissen müssen, hier als FAQ.

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Stand

Von Autor/in Tim Kukral

Eltern von Kindern, die im Sommer eingeschult werden, bereiten sich langsam auf den neuen Lebensabschnitt vor. Ein Thema, das dabei viele beschäftigt: Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt in Baden-Württemberg ein Recht auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Das wirft Fragen auf.

Ab wann und für welche Klassenstufen gilt der Rechtsanspruch?

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gilt zunächst nur für Erstklässler. Schuljahr für Schuljahr wird der Anspruch dann auf die weiteren Klassenstufen ausgeweitet, heißt: Ab 2029/30 gilt er für alle, inklusive der Viertklässler. Der Rechtsanspruch gilt dabei für alle Kinder, also auch für diejenigen, die ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besuchen.

Was bedeutet der Rechtsanspruch?

Grundschulkinder haben an jedem Werktag Anspruch auf acht Stunden Betreuung. Betreuung ist nicht gleich Bildung: Wie die acht Stunden gestaltet werden, handhaben die Schulen und Kommunen unterschiedlich.

Es wird beispielsweise Ganztagsschulen geben, an denen an allen fünf Werktagen der Unterricht auf den ganzen Tag verteilt ist - ergänzt durch Sport, Hausaufgabenhilfe oder sonstige Freizeit- und Betreuungsangebote. Bildungsexperten sprechen dabei von "rhythmisiertem Unterricht".

Daneben wird es Halbtagsschulen geben, an denen nur vormittags Unterricht stattfindet. Für die Betreuung am Nachmittag sind dann die Kommunen zuständig. Wo die Kinder betreut werden - in der Schule oder in einer anderen Einrichtung - ist Sache der Kommunen.

Zwischen diesen beiden "Extremen" gibt es noch zahlreiche Mischformen, etwa Schulen, die an drei oder vier Tagen über sieben oder acht Stunden rhythmisierten Unterricht anbieten und an ein oder zwei Tagen nur vormittags Unterricht.

Schulen entscheiden sich gemeinsam mit der Kommune für eine der Varianten. Mancherorts wurden die Eltern in die Entscheidungsfindung einbezogen, etwa durch Umfragen.

Was spricht für die Ganztagsschulen?

Bildungsexperten sehen im Modell der rhythmisierten Ganztagsgrundschule viele Vorteile: Lehrerinnen und Lehrer seien dadurch in der Gestaltung ihres Unterrichts flexibler. Durch die Abwechslung von Unterrichtseinheiten mit Sport- oder Freizeitangeboten falle es den Kindern leichter, sich im Unterricht zu konzentrieren.

Auch das Kultusministerium und der Landeselternbeirat sehen im rhythmisierten Ganztagsmodell Vorteile für die Kinder und für die Bildungsgerechtigkeit. Der Landeselternbeirat betont aber, dass das Modell insbesondere im ländlichen Raum oft schwer umzusetzen sei und nicht immer zur Lebensrealität der Familien passe.

Welche Wahlmöglichkeiten haben die Eltern?

Grundsätzlich besteht keine Pflicht, die Betreuungsangebote in Anspruch zu nehmen. Die Erziehungsberechtigten können das selbst entscheiden.

Das gilt allerdings nur für die Betreuung, nicht für den Unterricht selbst: Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend. Bei Ganztagsschulen, an denen Unterrichtseinheiten an mehreren Tagen der Woche auch am Nachmittag stattfinden, müssen die Kinder also auch nachmittags in der Schule sein. Wenn Eltern das nicht möchten, weil sie ihr Kind am Nachmittag selbst betreuen wollen, können sie beantragen, dass das Kind auf eine Halbtagsschule geht, auch wenn diese weiter entfernt ist.

Auch umgekehrt gilt: Wenn Eltern ihr Kind auf einer Ganztagsschule unterbringen wollen, die nächstgelegene Schule aber nur Halbtagsunterricht mit kommunaler Nachmittagsbetreuung bietet, können sie das Kind auf eine weiter entfernte Ganztagsschule schicken - vorausgesetzt, es wird dort angenommen. Welche Wahlmöglichkeiten die Eltern letztlich in der Praxis haben, hängt stark davon ab, wie viele Grundschulen es in ihrer Umgebung gibt und welche Modelle diese anbieten.

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Was passiert in den Ferien?

Der Rechtsanspruch im Umfang von acht Stunden werktäglich gilt auch in den Schulferien, und zwar ab dem ersten Schultag - also noch nicht in den Sommerferien vor Schuleintritt - und bis zum Eintritt in eine weiterführende Schule, also inklusive der Sommerferien nach der vierten Klasse (ab 2030). Erziehungsberechtigte können ihre Kinder in den Ferien auch dann in die Betreuung geben, wenn sie außerhalb der Ferien kein ergänzendes Betreuungsangebot in Anspruch nehmen.

Pro Jahr sind 20 Werktage in den Schulferien vom Rechtsanspruch ausgenommen: An diesen Tagen müssen die Kommunen also keine Betreuung gewährleisten.

Wer bezahlt für die Ganztagsbetreuung?

Rechtsanspruch bedeutet nicht kostenlose Ganztagsbetreuung. Der Unterricht an öffentlichen Grundschulen wird aus Steuergeldern bezahlt und ist damit für die Eltern kostenlos, für die Betreuung gilt das in der Regel nicht. Hier werden die meisten Kommunen die Eltern an den Kosten beteiligen; gleiches gilt für das Mittagessen.

Der Ausbau und Betrieb von Betreuungsangeboten ist Sache der Kommunen. Sie müssen sicherstellen, dass sie die Ganztagsbetreuung für die Grundschulkinder leisten können - auch wenn der Rechtsanspruch auf einem Bundesgesetz fußt.

Der Bund und das Land Baden-Württemberg unterstützen die Kommunen mit Finanzhilfen. Dabei übernimmt der Bund 3,5 Milliarden Euro (deutschlandweit), 860 Millionen Euro kommen vom Land für den Ausbau von Bildungs- und Betreuungsangeboten. An den laufenden Kosten beteiligt sich der Bund mit insgesamt 2,5 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2029, das Land stellt für diesen Zeitraum 600 Millionen Euro bereit. Ab 2030 bezahlt der Bund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr, das Land verspricht weitere Gelder, sodass den Kommunen insgesamt 68 Prozent der kalkulierten Betriebskosten erstattet werden.

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Wie läuft es mit der Umsetzung?

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sorgt an den Grundschulen und den Betreuungseinrichtungen für Veränderungen. Vielerorts ist die Verunsicherung groß. Denn: In Baden-Württemberg gibt es prozentual so wenige Ganztagsgrundschulen wie nirgendwo sonst in Deutschland. Dafür bieten viele Kommunen bereits seit Jahren vergleichsweise gute ergänzende Betreuungsangebote.

Bis zum kommenden Schuljahr bleibt aber nicht mehr viel Zeit. Viele Landkreise und Kommunen klagen über Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung des Ganztagsanspruchs. Einige befürchten sogar eine Klagewelle durch Eltern, die ihren Rechtsanspruch geltend machen.

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Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
Tim Kukral
Tim Kukral ist Teil des Teams von "Zur Sache! Baden-Württemberg".
Onlinefassung
Michael Ströbel
SWR-Redakteur Michael Ströbel

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