Der Stuttgarter Anwalt Eckart Seith muss sich in der Schweiz erneut vor Gericht verantworten. Nachdem das Verfahren vor zwei Jahren eingestellt wurde, gab das Bundesgericht in Lausanne der Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft Zürich statt. Das Gericht verwies den Fall an das Zürcher Obergericht zurück. In Deutschland gilt der 69-Jährige als wichtiger Whistleblower im Cum-Ex-Skandal.
Seith sagte der Deutschen Presse-Agentur, er sei von der Entscheidung nicht überrascht. Die Schweizer Behörden werfen ihm Wirtschaftsspionage vor, weil er deutschen Behörden interne Schweizer Bankdokumente vorgelegt hatte. Diese Unterlagen brachten die Ermittlungen zu illegalen Cum-Ex-Geschäften maßgeblich ins Rollen. Mitangeklagt waren zwei frühere deutsche Mitarbeiter der Bank J. Safra Sarasin.
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Wirtschaftsspionage: Verfahren begann bereits 2019
Das Verfahren begann 2019 in Zürich und durchlief mehrere Instanzen. 2024 war es eingestellt worden, weil der zunächst ermittelnde Staatsanwalt nach Gerichtsangaben nicht unvoreingenommen gewesen sei. Die Oberstaatsanwaltschaft akzeptierte das nicht und bekam nun vor dem Bundesgericht Recht.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass die Weitergabe interner Schweizer Bankdokumente an deutsche Behörden wirtschaftlicher Nachrichtendienst sei - unabhängig davon, dass dadurch schwere Straftaten aufgedeckt worden seien. Banken gelten nach Schweizer Recht als Geheimnisträger und dürfen vertrauliche Dokumente nicht weitergeben.
Cum-Ex-Skandal: Unterlagen trugen zur Aufklärung bei
Seith hatte als Anwalt des Drogerieunternehmers Erwin Müller Unterlagen genutzt, um die Aufarbeitung eines Milliardenbetrugs gegen den deutschen Staat und andere Länder zu unterstützen. Müller hatte bei illegalen Cum-Ex-Geschäften seiner Schweizer Bank Millionen verloren.
Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag so schnell gehandelt, dass Behörden den Überblick verloren. Beteiligte ließen sich dadurch Kapitalertragsteuer erstatten, die zuvor nicht gezahlt worden war. In den vergangenen Jahren verurteilten deutsche Gerichte mehrere Beteiligte zu Haftstrafen.