Vor dem Stuttgarter Landgericht wird seit Dienstag ein Nachbarschaftsstreit mit Todesfolge verhandelt. Angeklagt ist ein Mann (Jahrgang 1963) aus Lenningen (Kreis Esslingen). Die mutmaßliche Tat soll bereits im Oktober 2024 stattgefunden haben.
Handgreiflich geworden wegen Streit um Müll
Damals soll der Mann mit seinem Nachbarn erst verbal aneinandergeraten sein. Wie der erste Prozesstag am Dienstag offenbart, ging es um eine eigentlich banale Sache: Streit um etwas Müll. Der verstorbene 82-Jährige soll seine Papiertücher falsch entsorgt haben. Der Angeklagte habe sie daraufhin auf die Windschutzscheibe des Autos des Seniors gelegt. Als dieser wiederum bei dem Angeklagten klingelte, sei die Situation eskaliert.
Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte den 82-Jährigen dann mit den Händen gepackt und gegen eine Wand gestoßen haben. Die mutmaßlichen Folgen dieses Aufpralls: eine Blutung unter der harten Hirnhaut. In der Zeit nach dem Streit hatte sich der Zustand des Mannes immer weiter verschlechtert, teilt das Landgericht mit. Einige Monate später, im März 2025, verstarb er dann. Gestorben ist der Mann allerdings nicht an dieser Verletzung, sondern an einer Lungenentzündung im Pflegeheim.
Anklage: Körperverletzung mit Todesfolge
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten deswegen Körperverletzung mit Todesfolge vor. Allerdings müsse jetzt in einem zweistufigen Verfahren erst die Körperverletzung und dann die Todesfolge festgestellt werden, hieß es vor Gericht.
Es muss also im Verfahren geklärt werden, ob der Angeklagte etwaige Verletzungsfolgen billigend in Kauf genommen hat - und ob diese mit ursächlich für den Tod des Nachbarn sind.
Angeklagter übernahm Hausmeister-Job vom Opfer
Früher sei der verstorbene Hausmeister des Mehrfamilienhauses gewesen, in dem beide wohnten. Dann habe aber der Angeklagte den Hausmeisterdienst übernommen, mehr Geld bekommen, den Job aber nicht so gewissenhaft gemacht wie der Verstorbene das wollte, hieß es am ersten Prozesstag.
Zwei weitere Verhandlungstermine sind angesetzt, ein Urteil wird Ende Juni erwartet.