Angehörige einer syrischen Großfamilie erneut vor Gericht

Urteile nach Messerattacke auf Stuttgarter Königstraße: Vier bis über sechs Jahre Haft

11 von 13 Mitgliedern einer syrischen Familie sollen in Stuttgart polizeibekannt sein, viele wurden schon verurteilt. Nun sind nach einer Messerattacke weitere Urteile gefallen.

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Stand

Das Landgericht Stuttgart hat am Freitag drei Brüder zu Haftstrafen von vier bis zu sechs Jahren und vier Monate verurteilt. Es sah es als erwiesen an, dass die Männer im Juli 2024 auf der Stuttgarter Königstraße drei Männer angegriffen und zum Teil schwer verletzt haben. Der Prozess hatte eine politische Diskussion über gewalttätige Flüchtlinge und die Migrationspolitik angefacht.

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Der mit 27 Jahren älteste Bruder muss laut Gericht sechs Jahre und vier Monate ins Gefängnis wegen versuchtem Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Strafen für den 23-Jährigen sowie den 17-Jährigen fielen milder aus. Sie erhielten eine Jugendstrafe von fünf und vier Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen.

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Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafen gefordert

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren für den 27-Jährigen und jeweils fünf Jahre für die beiden anderen Brüder gefordert. Sie hatte die Tat als versuchten Totschlag in Tateinheit mit drei Fällen gefährlicher Körperverletzung gewertet. Die Verteidigung hatte dagegen Freispruch für die beiden älteren Brüder gefordert und eine Bewährungsstrafe für den Jüngsten wegen gefährlicher Körperverletzung.

SWR-Reporter Christoph Ulmer hat den letzten Prozesstag am Landgericht Stuttgart verfolgt. Seine Eindrücke schildert er im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderatorin Stephanie Haiber: 

Ein Bruder zeigte Reue vor Gericht

Vor dem Urteil hatte einer der drei Brüder sich reumütig gezeigt. "Es tut mir wirklich leid, was wir getan haben", sagte der junge Mann in seinen letzten Worten unter Tränen. "Ich weiß, es war ein Fehler." Ein weiterer Bruder sagte am letzten Prozesstag, er vertraue auf das deutsche Recht. Laut Anklage hatten sie sich durch Blicke provoziert gefühlt. Einer der Brüder hatte aber gesagt, es habe sich um einen Streit gehandelt, um ein Handgemenge und um Notwehr.

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