Ein 32-Jähriger ist wegen Totschlags an seiner Partnerin zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Er habe die Frau in Weil im Schönbuch (Kreis Böblingen) beim Sex zu lange gewürgt und ihren Tod billigend in Kauf genommen, urteilte das Stuttgarter Landgericht am Dienstagnachmittag.
Herzkranke Frau wollte beim Sex gewürgt werden
Das Ganze passierte Ende September 2024 in der Wohnung des Mannes in Weil im Schönbuch. Der Mann und die 38 Jahre alte Frauen seien seit etwa einem halben Jahr zusammen gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung des Landgerichts. Der Konsum von Drogen und ein starkes Sexualleben habe die beiden verbunden. Am Tag der Tat konsumierten sie gemeinsam Drogen.
Beim Geschlechtsverkehr sei es bereits zu gegenseitigen Ohrfeigen gekommen. Dann habe die Frau die Hand des Mannes an ihren Hals geführt und ihm signalisiert, dass er sie würgen solle. Eine Absprache oder ein Safeword habe es aber nicht gegeben, so der Vorsitzende Richter. Dem damals 31-jährigen Angeklagten sei bewusst gewesen, dass das Würgen auch gefährlich sein könne, zumal seine Partnerin an einer Herzerkrankung gelitten habe und zu dieser Zeit auch eine sogenannte Defibrillatorweste trug.
Er drückte weiter den Hals zu, obwohl seine Partnerin sich wehrte
Als die Frau während dem Sex merkte, dass ihr drohte, ohnmächtig zu werden, bekam sie laut Urteilsbegründung Panik und wehrte sich. Dabei habe sie den Mann sogar blutig gekratzt, er habe aber nicht aufgehört, ihr den Hals zuzudrücken. Sie habe auch Knöpfe an ihrer Weste gedrückt, spätestens da hätte der Mann die Lage erkennen müssen. Er habe sie aber selbst dann noch gewürgt, als sie bereits bewusstlos war. Als ihm seine Tat bewusst geworden sei, habe ihn Reue gepackt und er habe versucht, sie wiederzubeleben - vergeblich.
Weil im Schönbuch: Angeklagter versuchte Wiederbelebung
Das hielt das Gericht dem Angeklagten unter anderem zugute. Außerdem glaube ihm das Gericht, dass er bereue, was passiert ist und die Tat bedauere. Die Tat sei nicht geplant gewesen, und die Einschätzungsfähigkeit des Mannes sei durch Schlafmangel an diesem Tag, den Drogenkonsum und die Ekstase beim Sex vermindert gewesen. Das Ausmaß der Gewalt dürfe aber nicht übersehen werden. Daher sei die nun angesetzte Haftstrafe "ausreichend und erforderlich", so der Vorsitzende Richter in Stuttgart.
Letztes Wort hinter verschlossenen Türen
Der Mann hatte am Vormittag noch die Gelegenheit, sich in einem letzten Wort zu äußern. Was er dabei sagte, ist nicht bekannt, da das Gericht die Öffentlichkeit davon aus juristischen Gründen kurzfristig ausschloss. Nach wenigen Minuten durften die etwas mehr als 20 Zuschauerinnen und Zuschauer wieder den Gerichtssaal betreten. Auch bei der Urteilsverkündung waren viele Zuschauende von beiden Parteien im Gericht anwesend. Unter anderem der Vater des Kindes der verstorbenen Frau, der als Nebenkläger bei dem Prozess dabei war.
Landgericht Stuttgart entscheidet auf Todschlag
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor siebeneinhalb Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten vertrat im Prozess die Ansicht, es handle sich juristisch gesehen nicht um Totschlag, sondern um Körperverletzung mit Todesfolge. Daher sei eine Strafe von vier Jahren angemessener. Laut Richter will der Angeklagte in einer Haftstrafe nun auch sein Alkohol- und Drogenproblem angehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.