Angreifer mit Schrotflinte unterwegs

Nach tödlichen Schüssen in Eichstetten: Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt

Anfang des Jahres fielen in Eichstetten am Kaiserstuhl tödliche Schüsse durch Polizisten. Nach Ermittlungen gegen die Beamten steht nun fest: Strafrechtliche Konsequenzen wird es nicht geben.

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Stand

Der Fall im Februar dieses Jahres hatte im beschaulichen Eichstetten am Kaiserstuhl für Entsetzen gesorgt: Ein 48-jähriger Mann hatte seine Lebensgefährtin und ein Kind angegriffen. Die Polizei wurde alarmiert und traf den Mann mit einer Schrotflinte auf offener Straße an. Daraufhin gaben die Beamten mehrere Schüsse ab. Der Angreifer erlag wenig später im Krankenhaus seinen Verletzungen.

Wie in solchen Fällen üblich, wenn Polizisten von ihrer Schusswaffe Gebrauch machen, übernahm eine übergeordnete Dienststelle die Ermittlungen. Das Landeskriminalamt (LKA) Stuttgart und die Staatsanwaltschaft Freiburg prüften, ob der Einsatz gerechtfertigt war. Ihr Ergebnis: Die Schüsse seien unvermeidbar gewesen. Gegen die beteiligten Polizisten wird daher nicht weiter ermittelt.

Staatsanwaltschaft: Tod des Angreifers strafrechtlich nicht vorwerfbar

Der 48-Jährige, der zuvor seine Partnerin und deren Kind bedroht hatte, begab sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft bewaffnet mit einer Schrotflinte und einer weiteren Waffe auf die Straße. Mehrere Streifen rückten nach Eichstetten aus. Zwei Polizisten trafen den Mann schließlich an und forderten ihn auf, die Waffen niederzulegen. Doch der 48-Jährige richtete die Schrotflinte auf die Beamten. Diese gaben mehrere Schüsse ab, die den Angreifer tödlich verletzten. Danach nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts des Totschlags beziehungsweise des versuchten Totschlags gegen die beiden 31 und 32 Jahre alten Polizisten auf.

Rund ein halbes Jahr später gibt es nun Klarheit: Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft handelten die Polizisten in dem Glauben, sich in einer akuten Notwehrlage zu befinden - und ihr eigenes Leben wie auch das ihrer Kollegen nur durch gezielte Schüsse verteidigen zu dürfen. In dem "nur Sekundenbruchteile andauernden Augenblick" sei es den Beamten nicht möglich gewesen, die Situation umfassend einzuschätzen - etwa ob die Waffe tatsächlich geladen war oder ob der Mann einen Schuss abgeben wollte. Dieser Irrtum sei jedoch nicht vermeidbar gewesen.

Strafrechtliche Vorwürfe gegen die beiden 31 und 32 Jahre alten Polizisten bestehen daher nicht. Zum Hintergrund: Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der 48-Jährige zum Zeitpunkt der Schüsse wahrscheinlich keinen Schuss aus seiner Waffe mehr abgeben konnte. Außerdem deutet vieles darauf hin, dass es dem Mann wohl darum ging, von der Polizei erschossen zu werden.

In SWR Aktuell Baden-Württemberg hat SWR-Reporter Owusu Künzel am 19. Februar darüber berichtet:

Angreifer hatte Partnerin und Kind mit Schrotflinte bedroht

Den Schüssen vorausgegangen war nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Fall häuslicher Gewalt: Der 48-Jährige soll seine Lebensgefährtin und deren Sohn bedroht haben. Die Frau verschanzte sich mit dem Kind in einem Zimmer, doch der Mann feuerte mit einer Schrotflinte durch die Tür. In Panik hielt die Mutter ihren Sohn aus dem Fenster im ersten Stock - wo ein Nachbar den Jungen glücklicherweise auffangen konnte. Währenddessen verließ der 48-Jährige das Haus.

Laut LKA und Staatsanwaltschaft durfte der Mann die Waffen nicht besitzen, da gegen ihn ein behördliches Waffenbesitzverbot bestand. Der Mann war bereits wegen Betäubungsmittel- und Körperverletzungsdelikten sowie Verstößen gegen das Waffengesetz polizeibekannt.

Erstmals publiziert am
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Autor/in
Anita Westrup
Anita Westrup ist Reporterin und Redakteurin im SWR Studio in Freiburg.
Mario Schmidt
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