Anwohner klagte gegen die Stadt

Wegfall von Parkplätzen in Freiburg: Verwaltungsgericht weist Klage ab

Ein Anwohner klagte, weil die Stadt Freiburg in seiner Straße Parkplätze gestrichen hat. Nun wurde die Klage abgewiesen. Beendet ist der Rechtsstreit damit aber noch nicht.

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Von Autor/in Nikolaus Rhein

Wer nach einem langen Arbeitstag mit dem Auto nach Hause fährt, freut sich, wenn er oder sie schnell einen Parkplatz findet. Doch oft dauert die Parkplatzsuche - und manchmal findet man möglicherweise gar keinen Stellplatz für sein Auto. Parkplatzmangel ist ein Thema, was in zahlreichen Kommunen für Diskussionsstoff sorgt. In Freiburg hatte ein Mann deswegen gegen die Stadt geklagt.

Stadt Freiburg will Parken auf dem Gehweg einschränken

Es geht um eine Grundsatzfrage: Darf die Stadt Parkplätze am Fahrbahnrand, auf denen seit Jahrzehnten Autos standen, streichen? Denn genau das hat die Stadt gemacht: Im April 2025 entfernte sie in der Reichsgrafenstraße im Stadtteil Wiehre rund 15 öffentliche Parkplätze und setzte damit einen Beschluss des Gemeinderats von 2020 um. Dieser sah vor, das Parken auf Gehwegen nur noch dann zu erlauben, wenn auf dem Gehweg ausreichend Platz für Fußgänger, Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen bleibt.

Der Wegfall der Parkplätze sollte den Gehweg am Fahrbahnrand barrierefrei machen. Denn eigentlich ist das Parken auf dem Gehweg generell verboten. In der Vergangenheit wurde es aber geduldet. Ein Erlass der Landesregierung erlaubt es den Kommunen seit 2020, das Längsparken, bei dem ein Großteil des Fahrzeugs auf dem Gehweg steht, einzuschränken.

Auf dem Gehweg in der Reichsgrafenstraße in Freiburg darf nicht mehr geparkt werden. Eine Klage dagegen wurde nun abgewiesen.
Gehweg, Parkplatz, oder beides? Es geht um den nördlichen Fahrbahnrand in der Reichsgrafenstraße im Freiburger Stadtteil Wiehre.

Verwaltungsgericht Freiburg weist Klage ab

Ein Anwohner wollte die Verringerung der Parkplätze in der Reichsgrafenstraße nicht hinnehmen. Er habe keinen privaten Pkw-Stellplatz, sei auf die öffentlichen Parkplätze in seiner Nähe angewiesen, und klagte deshalb gegen die Stadt - ohne Erfolg. Denn am Freitagvormittag wies das zuständige Verwaltungsgericht in Freiburg die Klage ab. Das Gericht gab der Stadt Recht, die ihrerseits die Klage des Anwohners zurückgewiesen hatte.

Stadt Freiburg: Interessen von Fußgängern stärken

Die Vertreter der Stadt sahen sich bereits bei der Verhandlung am Donnerstag im Recht: Es gebe keinen Anspruch auf einen Parkplatz in der Nähe der eigenen Wohnung. Bei der Entscheidung, die Parkplätze zu streichen, seien die Interessen der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer berücksichtigt worden, aber: "Es gibt bei solchen Verwaltungsakten immer Begünstigte und Belastete."

Jahrzehntelang hätte das Auto bei der Stadt- und Verkehrsplanung Vorrang genossen. Mit dem Entscheid, die Parkplätze auf dem Gehweg in der Reichsgrafenstraße zu streichen, seien nun die Belange von Fußgängern gestärkt worden, argumentiert die Stadt. Bei einer nicht repräsentativen Straßenumfrage des SWR am Donnerstag zeigte eine Mehrheit der Befragten Verständnis dafür, dass die Stadt die Möglichkeiten zum Parken zugunsten anderer Verkehrsteilnehmer reduziert:

Interessen der Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend abgewogen?

Hanspeter Schmidt, Anwalt des Klägers, sieht das Ganze anders: Er wirft der Stadt vor, die Belange der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer und deren konkurrierende Nutzung des Gehwegs nicht ausreichend berücksichtigt zu haben. Die Stadt müsse den Anspruch haben, "widerstreitende Interessen abzuwägen und nicht nur schauen, ob es die Straßenverkehrsordnung erlaubt, an dieser Stelle Parkplätze zu streichen", so Schmidt.

Auf dem Gehweg in der Reichsgrafenstraße in Freiburg darf nicht mehr geparkt werden. Eine Klage dagegen wurde nun abgewiesen.
Wer sein Auto trotz des Verbots noch am nördlichen Fahrbahnrand parkt, muss mit einer Geldstrafe rechnen.

Kläger will notfalls bis vors Verfassungsgericht

In dem vorliegenden Fall prallen laut Schmidt zwei "widerstreitende Grundrechte" aufeinander, die kaum miteinander in Einklang zu bringen seien. Denn sowohl Fußgänger als auch Autofahrer hätten ein Grundrecht auf Mobilität. Bei seinem Mandanten sei dieses Grundrecht durch den Wegfall der Parkplätze eingeschränkt, argumentiert Schmidt, der durch das Urteil befürchtet:

Wenn man diesen Entscheid des Verwaltungsgerichts auf alle Straßen anwendet, dann könnte es - salopp gesprochen - irgendwann die meisten Parkplätze nicht mehr geben.

Schmidt will nun in die nächste Instanz gehen und hofft, dass der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine Berufung des Freiburger Urteils zulässt. Notfalls seien er und sein Mandant bereit, in der Streitfrage bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

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Autor/in
Nikolaus Rhein
Nikolaus Rhein ist Reporter für Hörfunk, Online und Fernsehen beim SWR im Studio Freiburg.

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