Alexander Feldberger staunte nicht schlecht, als Anfang Juni eine Rechnung der Stadt Kenzingen (Landkreis Emmendingen) in seinem Briefkasten landete. 374 Euro sollte der Familienvater bezahlen, wegen einer von ihm angemeldeten Demonstration vor dem Kenzinger Rathaus. Bei der Demo hatte Feldberger gemeinsam mit anderen Eltern gegen die Erhöhung der örtlichen Kinderbetreuungsgebühren protestiert. Diese sollten um bis zu 73 Prozent angehoben werden.
Veranstalter sieht Grundrecht auf Versammlung bedroht
Zwar war die Demonstration erfolgreich, weil die Betreuungsgebühr schlussendlich nur leicht angehoben wurde. Doch dann erhielt Feldberger die Zahlungsaufforderung der Stadt. Die Stadtverwaltung argumentierte damit, dass die Demo zu kurzfristig angemeldet worden sei. Für die Verkehrssicherung der Demo und die kurzfristigen Absperrungen durch den Bauhof wurde der Demo-Veranstalter deshalb zur Kasse gebeten.
"Ich war vor den Kopf gestoßen", so Feldberger, der eigentlich kein politischer Mensch sei, wie er selbst sagt. Aber er habe sein Grundrecht auf Versammlung durch die Forderung der Stadt massiv eingeschränkt gesehen - und sich deshalb dagegen gewehrt, die Rechnung zu bezahlen.
Stadt Kenzingen zieht Demo-Gebühr zurück
Unterstützung bekam Feldberger von Clemens Arzt, einem Professor für Versammlungsrecht: Die von der Stadt ausgestellte Rechnung sei rechtswidrig. Es liege in der Natur der Sache, dass die Allgemeinheit die Kosten einer Demonstration tragen muss. "Der Staat hat einfach bestimmte Aufgaben, die er aus Steuergeldern finanziert", sagt Arzt. Bei einer Großdemonstration mit dem Einsatz von Hunderten Polizisten würden die Kosten schließlich auch nicht auf den Veranstalter umgelegt. "Das wäre das Ende der Versammlungsfreiheit", so Arzt.
Inzwischen hat der Kenzinger Bürgermeister Dirk Schwier (parteilos) dem SWR mitgeteilt, dass die Rechnung an Alexander Feldberger zurückgezogen werde. Dennoch ist Schwier anderer Auffassung als der Versammlungsrechtler: "Hätte ich diesen Gebührenbescheid erhalten, hätte ich ihn bezahlt, weil durch die Demo Kosten entstanden sind, die jemand tragen muss. Und diese Kosten fallen jetzt auf die Allgemeinheit zurück."
Versammlungsrechtler fordert juristische Klarheit
Anders als andere Bundesländer hat Baden-Württemberg kein eigenes Versammlungsgesetz. Stattdessen gilt das Versammlungsgesetz des Bundes aus dem Jahr 1953. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, dass Gebühren nicht auf den Veranstalter einer Demo abgewälzt werden können, existiert in Baden-Württemberg also bislang nicht. Diese unklare Rechtslage würde "als Damoklesschwert" über jeder Demo hängen, kritisiert Versammlungsrechtler Arzt, "weil immer mit einem Kostenbescheid gerechnet werden muss". Dies könne auf potenzielle Veranstalter einer Demonstration eine abschreckende Wirkung haben.
Der Jurist sieht deshalb die Landesregierung in der Pflicht, die rechtliche Grauzone zu beheben: Sie müsse eine klare Regelung für Baden-Württemberg schaffen, "dass für Versammlungen gemäß Artikel 8 Grundgesetz keine Kosten und Gebühren erhoben werden, weil dies sonst die Grundrechtsausübung faktisch einschränkt".