Behandlungsfehler vor Gericht

Junge Frau stirbt nach falscher Behandlung: Uniklinik Freiburg muss Schadensersatz zahlen

Wenn Ärztinnen und Ärzte Fehler machen: Die Uniklink Freiburg muss den Eltern einer falsch behandelten Patientin eine Entschädigung zahlen. Ihre Tochter war Jahre später gestorben.

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Von Autor/in Damian Correa Koufen

Die Symptome waren eindeutig, trotzdem reagierten Ärzte zu spät auf die Blutvergiftung einer damals 16-jährigen Patientin: Nun muss die Freiburger Uniklinik den Eltern Schadensersatz zahlen. Das hat das Oberlandsgericht (OLG) Karlsruhe entschieden. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Freiburg. Die Patientin erlitt bei der Behandlung einen Hirnschaden und war jahrelang pflegebedürftig, ehe sie 2023 verstarb.

Höhe der Entschädigung noch unklar

Das OLG Karlsruhe sah es als erweisen an, dass die Ärzte einen groben Fehler gemacht hätten. Das Gericht entschied nicht über die Summe, die die Uniklinik den Eltern der Betroffenen zahlen muss. Laut "Focus" beläuft sich der sogenannte materielle Schaden auf über vier Millionen Euro. Ein Sprecher der Uniklink bestätigte, dass den Eltern Schadensersatz gezahlt werden solle. Über die Höhe des Geldbetrags werde noch verhandelt. Das Urteil sei rechtskräftig.

Lange Reanimation führte zu Hirnschaden

Die junge Patientin war trotz eindeutiger Symptome in der Notaufnahme zu spät mit Flüssigkeit und Medikamenten versorgt worden. Sie musste mehr als zehn Minuten reanimiert werden und erlitt einen Hirnschaden. Danach war sie pflegebedürftig, bis sie einige Jahre später verstarb.

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Damian Correa Koufen
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