Urteil im Prozess gegen 14-Jährigen

Nach Kopfschuss auf ein Kind: Jugendlicher am Landgericht Rottweil wegen versuchten Mordes verurteilt

Der 14-Jährige muss für sechs Jahre in Jugendhaft. Das hat das Landgericht Rottweil entschieden. Der Jugendliche hatte im Dezember vergangenen Jahres seinem Freund aus kurzer Distanz in den Kopf geschossen.

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Stand

Im Prozess gegen einen 14-Jährigen hat das Landgericht Rottweil am Dienstagmorgen das Urteil verkündet: Die Jugendkammer verurteilte den Jugendlichen aus dem Dietinger Ortsteil Irslingen (Kreis Rottweil) wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Jugendhaft. Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Hinweisschild im Landgericht Rottweil: Sitzung nichtöffentlich
Hinweisschild im Landgericht Rottweil: Sitzung nichtöffentlich

Jugendkammer: Computerspiele haben 14-Jährigen enthemmt

Das Gericht sieht folgenden Tathergang als erwiesen an: Der Angeklagte traf sich im Dezember vergangenen Jahres abends mit seinem zwölfjährigen Freund in seinem Kinderzimmer. Nachdem die beiden eine Zeit lang auf dem Bett „gechillt“ hatten, griff der 14-Jährige plötzlich zu einer geladenen, manipulierten Schreckschusspistole und schoss seinem Freund gezielt an die rechte Schläfe. Der Junge überlebte die Tat, ist seitdem jedoch blind. Ein konkretes Motiv konnte das Gericht nicht feststellen. Vielmehr spielten, nach Angaben der Jugendkammer, mehrere Faktoren eine Rolle: Wut, Kränkung und die Faszination für Waffen. Auch sei der 14-Jährige durch Computerspiele enthemmt gewesen.

Gericht spricht von bedingtem Tötungsvorsatz

Eine Tötungsabsicht habe nicht vorgelegen, allerdings ein sogenannter bedingter Tötungsvorsatz: Der Angeklagte sei interessiert daran gewesen, was durch den Schuss mit seiner manipulierten Schreckschusspistole passieren könnte. Er habe billigend in Kauf genommen, dass sein Freund durch den Schuss sterben könnte.

Der Angeklagte ließ am letzten Verhandlungstag über seinen Verteidiger mitteilen, dass er die Tat bereue und das Geschehene - wenn möglich - rückgängig machen würde.

Jugendpsychiater: Angeklagter ist schuldfähig

Der jugendpsychiatrische Sachverständige führte aus, dass beim Angeklagten eine Störung des Sozialverhaltens vorliege. Der Angeklagte sei aber uneingeschränkt schuldfähig und besitze die erforderliche Strafreife. Von dem Angeklagten seien weitere Straftaten zu erwarten, so der Sachverständige. Er gehöre zu einer Hochrisikogruppe. Der Angeklagte bleibt bis zum Antritt der Jugendstrafe in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ermittlungen auch gegen die Eltern des 14-Jährigen

Die Staatsanwaltschaft Rottweil und die Polizei Konstanz hatten nach der Tat auch gegen die gesetzlichen Vertreter des 14-Jährigen Ermittlungen aufgenommen - wegen "waffenrechtlicher Verstöße und des Tatvorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung", so die Staatsanwaltschaft. Diese Ermittlungen dauern nach Angaben der Staatsanwaltschaft aktuell noch an.

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