Prozess gegen Tagesvater

Interview: Wie schützen wir Kinder in der Kinderbetreuung vor sexuellem Missbrauch?

Ein Tagesvater in der Region Stuttgart soll acht Kinder missbraucht haben. Warum hat es jahrelang niemand bemerkt? Eine Expertin erklärt, wann Kontrollen bei Tageseltern stattfinden.

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Stand

Von Autor/in Franziska Weigelt

Vielen Eltern fällt es schwer, ihr Kind einer Kita, einer Tagesmutter oder einem Tagesvater anzuvertrauen. Insbesondere bei kleinen Kindern ist die Sorge groß, dass etwas passieren könnte und die Kinder sich nicht mitteilen können. Im Rems-Murr-Kreis ist es mutmaßlich dazu gekommen: Ein Tagesvater steht seit Freitag vor Gericht und unter Verdacht, mehrere Kinder sexuell missbraucht zu haben. Christine Jerabek ist Vorsitzende des Landesverbandes Kindertagespflege Baden-Württemberg und erläutert die Regeln, die für Tagesmütter und -väter gelten.

SWR Aktuell: Wie kann man verhindern, dass so etwas passiert, wie es im Rems-Murr-Kreis geschehen ist: dass ein Tagesvater ihm anvertraute Kinder missbraucht?

Christine Jerabek: Das ist furchtbar, der Fall hat mich entsetzt. Wir haben Maßnahmen ergriffen, um diese Leute im Vorfeld zu erkennen und gar nicht erst die Pflegeerlaubnis zu geben. Aber wie der Vorfall zeigt, rutscht dann doch der eine oder andere durchs Raster und wird nicht entdeckt. Es gibt mehrere Sachen, die man im Vorfeld tut. Zuerst schaut man sich das Führungszeugnis der Tagesmutter oder des Tagesvaters an. Dann führt man natürlich Gespräche. Aber man muss schon sagen: Diese Leute verstellen sich gut und sie handeln leider sehr gezielt.

Christine Jerabek, Vorsitzende des Vereins Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg
Christine Jerabek, Vorsitzende des Landesverbandes Kindertagespflege Baden-Württemberg. Der Verein hat mit finanzieller Unterstützung des Landes ein Netz von örtlichen oder auf Kreisebenen tätigen Tageselternvereinen aufgebaut. Privat

SWR Aktuell: Was passiert in so einem Fall?

Jerabek: Wenn ein Verdacht vorliegt, muss man eine engmaschige Betreuung der Kindertagespflegeperson vornehmen und die Kinder beobachten. Das bedeutet, dass die Fachberatung, die die Kindertagespflegeperson betreut, sich das Kinderverhalten während der Betreuungszeit anschaut und sofort Hinweisen nachgeht. Dafür gibt es einen komplexen Ablaufplan. Bei gewichtigen Anhaltspunkten wird das Jugendamt hinzugezogen, aber natürlich nicht die Person informiert, die unter Verdacht steht. Es muss eine Anzeige erfolgen. Die Pflegestelle wird geschlossen. Ich würde immer schon bei Verdacht das Kind rausholen, dass da nichts passiert. Sie haben es bei den Tätern mit Leuten zu tun, die geplant vorgehen und die sich gut tarnen können. Die Pflegeerlaubnis zu entziehen, ist ein Rechtsakt und dazu muss man am Ende einen Nachweis erbringen. Bei gesicherten Anhaltspunkten kann man vor Gericht den sofortigen Entzug der Pflegeerlaubnis erwirken.

SWR Aktuell: Wie häufig finden Kontrollen bei Tageseltern für gewöhnlich statt?

Jerabek: Soweit ich weiß, gibt es außer einem Pflichtbesuch pro Jahr keine vorgeschriebene Frist. Also nicht etwas wie "alle sechs bis acht Wochen", sondern die Fachberatung [Anmerkung der Redaktion: die Fachberatung liegt beim Jugendamt oder bei einem öffentlichen Träger wie der Caritas] teilt sich das selbst ein und in aller Regel tut sie sie das sehr verantwortungsbewusst.

SWR Aktuell: Seit 2021 gibt es das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz: Was hat sich seitdem in der Tagespflege in Bezug auf Kinderschutz verändert?

Jerabek: Neu ist, dass die Tagespflegeperson die Pflicht hat, eine Kinderschutzvereinbarung mit dem Jugendamt zu unterschreiben. Aus unserer Sicht wäre aber gut, wenn wir ein landeseinheitliches Schutzkonzept für die Kindertagespflege hätten.

Die Kindertagespflege braucht ein eigenes Konzept.

SWR Aktuell: Warum würde das helfen?

Jerabek: Kindertagespflege gibt es ja in drei Formen. Einmal die Kindertagespflege in anderen Räumen, wo zwei Kindertagespflegepersonen sich zusammengetan haben und insgesamt zehn Kinder betreuen können. Dann gibt es aber auch die Kindertagespflege, wo die Kindertagespflegeperson Räumlichkeiten in ihrem Zuhause zur Verfügung stellt. Und das ist einfach was anderes als eine Kita. Die Kindertagespflegeperson wird nicht dafür bezahlt, dass sie ein eigenes Konzept erstellt. Es wäre gut, wenn die Fachberatung den Freiraum hätte, sie an dieser Stelle zu beraten.

SWR Aktuell: Wie könnte man den Kinderschutz noch verbessern?

Jerabek: Es wäre gut, wenn die Fachberatung sich nicht um so viele Kindertagespflegepersonen kümmern müsste, sondern um weniger. Aktuell liegt der Personalschlüssel von Fachbetreuer und Pflegeverhältnissen bei 90 bis 130. Aus unserer Sicht wäre 40 bis 60 angemessen. [Anmerkung d. Redaktion: Jeder Landkreis legt den Personalschlüssel selbst fest: Ein Fachbetreuer ist demnach für 90 bis 130 Kinder zuständig]

Die Fachberatung besucht die Kindertagespflegeperson in regelmäßigen Abständen, nachdem die Ereignisüberprüfung stattgefunden hat. Sie unterhält sich mit ihr, schaut sich die Räumlichkeiten an. Außerdem wird die Kindertagespflegeperson auch von ihrem Verein betreut, hat verpflichtende Fortbildungsangebote zum Thema Kinderschutz.

SWR Aktuell: Welche Folgen hat ein mutmaßlicher Missbrauchsfall wie dieser im Rems-Murr-Kreis für Tageseltern in Baden-Württemberg?

Jerabek: Der Verdachtsfall im Rems-Murr-Kreis stellt alle anderen Tageseltern in Frage, die gute bis sehr gute Arbeit leisten. Die meisten Kindertagespflegestellen laufen gut und schützen auch das Kind, sind entwicklungsfördernd und ich halte die Form für total kindorientiert. Das ist eine gute Möglichkeit, gerade im frühkindlichen Bereich, das Kind zu bilden, sich in einer vertrauten Umgebung entwickeln zu lassen und zu fördern und zu unterstützen. Und so ein Fall mit solchen Leuten, das diffamiert alle.

Das diffamiert alle.

SWR Aktuell: Wenn Eltern eine Kita gegenüber einer Tagesmutter oder einem Tagesvater vorziehen, aus Angst vor Missbrauch - finden Sie diese Entscheidung berechtigt?

Jerabek: Ich persönlich halte die Kindertagespflege für ein Kind unter drei Jahren für eine gute Betreuungsform. Es ist ein überschaubarer Rahmen. Je kleiner das Kind ist, umso besser ist es. Und wenn das Kind zum Beispiel viele Reize nicht verträgt, ist das gut. Es hat die Zuordnung zu einer Person - und das ist, wenn eben nicht das Negativbeispiel vorliegt, die richtige Form. Aber dieses Risiko, weil sie eben alleine sind, das bleibt und dem kann ich nur begegnen, wenn ich das Kind beobachte, eine gute, enge Beziehung auch zu der Kindertagespflegeperson pflege, auch mit ihr spreche und beobachte, wie es sich gegenüber dem Kind verhält und natürlich auch mein Kind beobachte, wie sie sich gegenüber der Kindertagespflegeperson verhält und dann mich auch erkundige, wen habe ich denn als Ansprechpartner, Jugendamt oder Fachberatung, wenn ich den Verdacht habe, dass da was nicht stimmt. Eltern haben einen Beratungsanspruch.

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SWR Aktuell Baden-Württemberg SWR BW

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Das Interview führte
Franziska Weigelt
Bild SWR-Redakteurin Franziska Weigelt
Autor/in
Franziska Weigelt
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