Fünfjährige im Becken ertrunken

Badeunfall in Albstadt: Verfahren gegen Mutter wegen fahrlässiger Tötung eingestellt

Eine Mutter hatte mit ihren Kindern ein Freizeitbad in Albstadt besucht. Ein Badegast fand ihre Tochter später leblos im Becken. Jetzt wurde das Verfahren gegen die Mutter eingestellt.

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Von Autor/in Katharina Kregel

Im September 2024 hatte ein Badegast ein fünfjährige Mädchen leblos am Boden eines Beckens im Freizeitbad Badkap in Albstadt (Zollernalbkreis) gefunden. Es starb zwei Tage später im Krankenhaus. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Hechingen die Ermittlungen gegen die Mutter wegen fahrlässiger Tötung eingestellt. Zwar habe sie die Aufsichtspflicht für ihre fünfjährige Tochter am Unglückstag verletzt, dennoch sei sie durch den Verlust ihrer Tochter schwer getroffen, so eine Sprecherin der Behörde. Zusammen mit dem Amtsgericht sei man sich einig, dass eine Bestrafung der Mutter "offensichtlich verfehlt" wäre.

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An einem Sonntagnachmittag war das Mädchen gemeinsam mit seiner Mutter und Geschwistern im Erlebnisbad zu Besuch. Das Mädchen habe sich unbemerkt in ein angrenzendes Schwimmbecken begeben, sei dort mit dem Kopf unter Wasser geraten und untergegangen, so die Staatsanwaltschaft. Trotz Reanimation und notärztlicher Versorgung starb das Kind zwei Tage später im Krankenhaus an den Folgen des erlittenen Sauerstoffmangels.

Staatanwaltschaft: Der Verlust ist Strafe genug

Auch wenn die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass die Mutter die Aufsichtspflicht verletzt habe, sieht sie von einer Bestrafung ab. Ihr zufolge leide die Mutter schwer unter dem Tod ihrer Tochter. Nach einer Gesamtabwägung der Umstände beschloss die Hechinger Staatsanwaltschaft gemeinsam mit dem Amtsgericht, das Verfahren einzustellen und von einer Verurteilung abzusehen.

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