Als eine der ersten katholischen Diözesen in Deutschland ermöglicht das Bistum Rottenburg-Stuttgart jetzt Segensfeiern für alle Paare - unabhängig von Lebensform, Familienstand und sexueller Orientierung. Das teilte das Bischöfliche Ordinariat mit. Eine Veränderung, der vermutlich nicht alle katholischen Gemeinden folgen werden.
Segensfeiern etwa für queere und geschiedene Paare
Durch die Neuerung können künftig auch Paare einen offiziellen Segen erhalten, die nicht kirchlich heiraten können oder wollen. Für deren Segensfeiern veröffentlichte die Diözese eine Materialsammlung. Ihr Titel: "Wir lieben uns - welch ein Segen!" Die Sammlung richtet sich laut der Diözese Rottenburg-Stuttgart an Seelsorgerinnen und Seelsorger.
Laut Martina Fuchs vom Fachbereich Ehe und Familie der Diözese kann die Segnung in einem individuell gestalteten Gottesdienst mit und für das Paar stattfinden. "Der Rahmen ist ganz weit", sagte sie auf Nachfrage dem SWR. Wichtig sei nur, dass die Segnungen so gestaltet sind, dass es zu keiner Verwechslung mit einem Traugottesdienst kommt, in dem die Ehe gefeiert wird. So gebe es die bundesweit gültige Handreichung "Segen gibt der Liebe Kraft" vor.
In dem Dokument heißt es weiter: "Die Art und Weise der Leitung der Segnung, der Ort, die gesamte Ästhetik, darunter auch Musik und Gesang, sollen von der Wertschätzung der Menschen, die um den Segen bitten, von ihrem Miteinander und ihrem Glauben künden." Das heißt, die Segnungsfeiern müssen nicht im Privaten stattfinden. Sie dürfen beispielsweise auch in einer Kirche stattfinden. Auch Lesungen sind Teil der Segensfeiern.
Katholische Seelsorgerinnen und Seelsorger spenden Segen
Den Segen können Paare bei hauptberuflichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern in der Diözese erbitten. Also von Priestern, Diakonen sowie Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten. Mit der Erklärung "Fiducia supplicans" des Vatikanischen Dikasteriums für die Glaubenslehre, der Papst Franziskus am 18. Dezember 2023 zugestimmt hat, wurde der Weg frei für Segnungsfeiern für Paare, die nicht katholisch heiraten dürfen. Dazu gehören unter anderem homosexuelle Paare und Menschen, die schon einmal katholisch verheiratet waren.
Hintergrund ist eine Handreichung, die die Reforminitiative Synodaler Weg im April verabschiedet hat. Sie orientiert sich an der Empfehlung von Papst Franziskus. Da das Papier nicht bindend ist, werden es konservativ orientierte Bistümer vermutlich nicht umsetzen. Denn sie lehnen den Synodalen Weg ab.