Seit Mai läuft ein Prozess gegen zwei Mitarbeiterinnen des Reutlinger Kreisjugendamts vor dem Amtsgericht Reutlingen. Kommende Woche wird das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die beiden Frauen, ihre Fürsorge- oder Erziehungspflicht verletzt zu haben. Sie hätten die Verwahrlosung eines Geschwisterpaares nicht rechtzeitig erkannt.
Im SWR-Interview erklärt Jan Kepert, Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, und Experte für Kinder- und Jugendhilferecht, was das Jugendamt leisten muss, wann es in eine Familie eingreifen darf und wo seines Erachtens nach die Hauptschwachstelle des deutschen Kinderschutzsystems liegt.
SWR Aktuell: Herr Professor Kepert, ab wann ist das Jugendamt dazu verpflichtet, in eine Familie einzugreifen, auch gegen den Willen der Eltern?
Jan Kepert: Zunächst einmal ist das Jugendamt eine klassische Sozialleistungsbehörde, die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt. Da gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit. Das bedeutet, dass ich niemals gegen den Willen der personen-sorgeberechtigten Eltern Hilfen leisten kann. Das Rechtsverhältnis beginnt sich aber zu verändern, wenn wir in den Bereich einer Kindeswohlgefährdung kommen. Dann schlägt das Sozialleistungsrecht in Eingriffsrecht um.
SWR Aktuell: Was bedeutet das in der Praxis?
Kepert: Das Jugendamt hat zwei Möglichkeiten, das Familiengericht anzurufen. Einerseits bei einer festgestellten Kindeswohlgefährdung und andererseits, wenn Eltern sich einer Gefährdungseinschätzung verweigern oder nicht ausreichend bei der Gefährdungseinschätzung mitwirken.
Das Gericht kann den Eltern auferlegen, eine Hilfe in Anspruch zu nehmen – zuvor muss aber eine Kindeswohlgefährdung festgestellt worden sein. Mildere Maßnahmen sind beispielsweise eine ambulante Hilfe. Einschneidendste Maßnahme ist der Entzug der Sorge.
SWR Aktuell: Wann spricht man von einer Kindeswohlgefährdung?
Kepert: Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn mit ziemlicher Sicherheit eine erhebliche Schädigung des Kindes auf körperlicher, geistiger oder seelischer Ebene zu befürchten ist, die unmittelbar bevorsteht.
Schon vor einer festgestellten Kindeswohlgefährdung muss das Jugendamt aber genauer hinschauen. Der Schutzauftrag beginnt bereits bei sogenannten gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung. Werden diese bekannt, muss das Jugendamt eine Gefährdungseinschätzung vornehmen, um zu überprüfen, ob das Kindeswohl tatsächlich gefährdet ist. Das Jugendamt wird aus dieser Verpflichtung auch nicht entlassen, wenn ein freier Träger die Familie betreut hat, der ebenfalls hätte tätig werden müssen.
Kein Mensch weiß, was gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind.
SWR Aktuell: Wie sehen diese gewichtigen Anhaltspunkte aus? Ein Beispiel: Das Kind wird ungesund ernährt, hat viel Karies, kommt nur unregelmäßig in den Kindergarten. Sind das bereits gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung?
Kepert: Da sind wir meines Erachtens bei der Hauptschwachstelle des deutschen Kinderschutzsystems. Die Schwelle der gewichtigen Anhaltspunkte ist 2005 eingeführt worden - seitdem schweigt der Gesetzgeber. Ich sage immer ein bisschen überspitzt: Kein Mensch weiß, was gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind. Diese müsste der Bundesgesetzgeber meines Erachtens dringend festlegen. Es gibt im Gesetz keinerlei Hinweise darauf, wie diese zu verstehen sind.
Es gibt zum Beispiel Situationen, wo ein Hilfebedarf gegeben ist und das Jugendamt freiwillige Hilfe zur Erziehung leistet. Gleichzeitig kann dieser Bedarf aber auch einen gewichtigen Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung darstellen. Das ist im Einzelfall zu entscheiden.
Wir haben hier einen unbestimmten Rechtsbegriff, der weiter völlig unbestimmt bleibt, weil die Rechtsprechung diesen Begriff nicht klären kann. Und zwar, weil ein Jugendamt auf die Voraussetzung der gewichtigen Anhaltspunkte keine Maßnahme stützen darf, die gerichtlich überprüft werden könnten.
SWR Aktuell: Trotzdem muss die Kinder- und Jugendhilfe mit diesem unklaren Rechtsbegriff umgehen.
Kepert: Die Jugendämter haben Merkmalslisten, aber das sind immer beispielhafte Aufzählungen. Und dann hat die Fachkraft im Jugendamt die extrem schwierige Aufgabe, auf Basis eines unvollständigen Lebenssachverhalts in die Zukunft zu schauen und Prognoseentscheidung zu treffen. Und das ist tatsächlich besonderen Schwierigkeiten unterworfen.
Deshalb sagen wir auch immer: Man kann mit den besten Gesetzen, mit den besten Handlungsanweisungen, den besten Mitarbeitern, nicht garantieren, dass es keinen sogenannten fehlgeschlagenen Kinderschutzfall gibt.
SWR Aktuell: Haben Eltern denn Möglichkeiten, sich gegen Eingriffe durch das Jugendamt zur Wehr zu setzen und die Arbeit des Jugendamts zu behindern?
Kepert: "Behindern" würde ich nicht sagen. Es ist das gute Recht jedes Bürgers, staatliche Maßnahmen der gerichtlichen Prüfung zuzuführen. Die besteht hier selbstverständlich auch. Gegen die Inobhutnahme können sich Eltern vor dem Verwaltungsgericht wehren. Gleichzeitig ist es so, dass zusätzlich das Familiengericht angerufen werden muss, wenn ein Jugendamt eine Inobhutnahme verfügt und Eltern dieser widersprechen.
SWR Aktuell: Im Reutlinger Fall war die Mutter in Sachen Kindesmisshandlung keine Unbekannte. Vier ihrer sechs Kinder wurden aus der Familie genommen. Für die anderen beiden später geborenen Kinder bekam sie freiwillige Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt. Muss das Jugendamt in so einem Fall ein besonderes Augenmerk auf die Kinder legen?
Kepert: Das kann man so pauschal nicht sagen, Kindeswohlgefährdungen sind immer individuell zu prüfen. Fachlich diskutieren wir das unter dem Stichwort "Indexkind" und "Kontakt-Kind". In der Medizin und Therapie wird auch vom "Indexpatienten" gesprochen. Das Indexkind ist das Kind, das möglicherweise körperlich misshandelt wird. Kontaktkinder sind die Geschwisterkinder, die auch in der Familie leben.
Es kann sein, dass auch die Kontaktkinder gefährdet werden können. Aber auch hier verbietet sich jede schematische Betrachtung und Pauschalierungen. Ich kann nicht im Sinne einer Automatik darauf schließen, dass auch Geschwisterkinder gefährdet sind. Ich muss hier aber natürlich besonders wachsam sein.
Vernachlässigte Kinder Prozess gegen das Reutlinger Jugendamt: Amtsleiterin verteidigt Mitarbeiterinnen
In Reutlingen ist der Prozess gegen zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamts weitergegangen. Die Mutter zweier verwahrloster Kinder machte dem Jugendamt Vorwürfe.
SWR Aktuell: Apropos besonders wachsam sein: Dürfte das Jugendamt etwa im Kindergarten vorbeischauen, um sich einen Eindruck von dem Kind zu verschaffen?
Kepert: So einfach ist es nicht. Es geht hier um das Sozialgeheimnis der Betroffenen, der Kinder, der Familie. Deshalb kann ein Jugendamt nicht ohne weiteres hinter dem Rücken der Familie Daten erheben, beispielsweise in der Kita. Dann sind wir auf der Ebene des Datenschutzes. Das ist auch ein weiterer Problempunkt, wahrscheinlich Hauptfehlerquelle, wenn man sich die Aufarbeitung fehlgeschlagener Kinderschutzverläufe anschaut.
Nämlich, dass die Kooperationspartner einen unterschiedlichen Informationsstand hatten und es nicht gelungen ist, die Informationen bei der Zentralstelle Jugendamt zusammenzuführen. Also zum Beispiel, dass eine Ärztin Dinge wusste, die der freie Träger oder das Jugendamt nicht wussten.
Viele Mitarbeiter verlassen die Jugendämter aufgrund der schwierigen Arbeitsbedingungen.
Tatsächlich, und auch das ist ein Problempunkt in der Praxis: Kinderschutz ist eine sehr schwierige, komplexe Aufgabe, und die erfordert sehr viel Expertise und Wissen, das über Fortbildungen eigentlich jedem Mitarbeiter eines Jugendamtes zugänglich gemacht werden müsste. Aber gerade in der jetzigen Situation angespannter kommunaler Haushalte werden Fortbildungsbudgets gekürzt.
Wir haben eine hohe Fluktuation, viele Mitarbeiter verlassen die Jugendämter aufgrund der schwierigen Arbeitsbedingungen. Neue Mitarbeitende kommen, die aber keine entsprechenden Fortbildungen bekommen.
SWR Aktuell: Was geschieht, wenn Jugendamtsmitarbeiter ihre Fürsorgepflicht vernachlässigen?
Kepert: Ich habe höchsten Respekt vor den Kolleginnen und Kollegen, die in dem Bereich arbeiten. Das ist ein sehr schwieriges und spannungsgeladenes Tätigkeitsfeld. Rein rechtstheoretisch kann man auch für eine Untätigkeit, ein Nichtstun, strafrechtlich belangt werden. Sobald dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Kindeswohlgefährdung bekannt werden, ist die zuständige Fachkraft Garant für das Wohl des Kindes. Sie muss handeln, um das Kind gut schützen zu können, wenn später eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wird.
Wenn in diesem Verfahren Pflichtverletzungen entstehen, dann ist es zu mindestens möglich, dass die Justiz strafrechtlich ermittelt. Für eine Verurteilung ist mehr erforderlich - dafür braucht es dann noch eine objektive Zurechnung, eine Kausalität, dass die Pflichtverletzung ursächlich ist für eine Verletzung, den Schaden, im schlimmsten Fall den Tod eines Kindes.
In jedem Kinderschutzteam sollten gleichberechtigt eine Juristin, eine Psychologin und eine sozialpädagogische Fachkraft zusammenarbeiten.
SWR Aktuell: Was muss sich strukturell verändern, um den Kinderschutz in Deutschland zu verbessern und Fälle wie in Reutlingen zu verhindern?
Kepert: Jugendämter werden vom Bund und von den Ländern im Stich gelassen. Sie haben oft nicht genug Personal, um Aufgaben angehen zu können. Dabei müssten sie deutlich gestärkt werden. Weil es so komplex und schwierig ist, müssten zwingend in jedem Kinderschutzteam gleichberechtigt eine Juristin, eine Psychologin und eine sozialpädagogische Fachkraft zusammenarbeiten.
Das gibt es in keinem einzigen Jugendamt in Deutschland. Auch die freien Träger, die die Leistungen erbringen, müssten gestärkt werden. Es gibt viel zu wenig Plätze und viel zu wenige Leistungsangebote für Kinder, auch stationäre.