Angeklagter würde gerne Zeit zurückdrehen

Betrunken und zu schnell: Autofahrer nach Tod eines 14-jährigen Radfahrers verurteilt

Er war mit 150 Kilometern pro Stunde unterwegs: Das Amtsgericht Tübingen sieht es als erwiesen an, dass ein Autofahrer schuld am Tod eines 14-jährigen Pedelecfahrers ist.

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Von Autor/in Lisamarie Haas Baum

Das Amtsgericht Tübingen hat einen 30 Jahre alten Mann wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Nur haarscharf, so der Vorsitzende Richter, sei der Angeklagte an einer Gefängnisstrafe vorbeigeschrammt.

Das ist bei dem Unfall bei Gomaringen passiert

Im November des vergangenen Jahres war der Angeklagte nachts gegen drei Uhr mit seinem Auto von Gomaringen (Kreis Tübingen) in Richtung Tübingen unterwegs. Er hatte 1,5 Promille Alkohol im Blut und fuhr 150 statt erlaubten 100 Kilometern pro Stunde.

Nur etwa 300 Meter nach dem Ortsausgang von Gomaringen erfasste er ungebremst einen 14 Jahre alten Pedelecfahrer, der in derselben Richtung auf der rechten Fahrspur unterwegs war. Der Jugendliche fuhr ohne Rücklicht und ohne Helm auf der Straße, obwohl daneben ein Radweg vorhanden war. Es gab jedoch an dieser Stelle kein Verbot für Fahrradfahrer, auf der Straße zu fahren.

Der 14-Jährige wurde bei dem Aufprall so schwer verletzt, dass er an den Verletzungen starb. Er hatte Verletzungen am Kopf und am gesamten Körper.

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Gutachter: Autofahrer hätte Unfall vermeiden können

Ein Gutachter sagte vor Gericht aus, der Angeklagte hätte den 14-Jährigen trotz dunkler Kleidung und ohne Rücklicht sehen können. Er hätte auch noch genug Zeit gehabt, auszuweichen oder eine Notbremsung zu machen.

In der Gerichtsverhandlung kam außerdem zur Sprache, dass der Pedelecfahrer Cannabis konsumiert hatte. Das Gericht sprach dem Verstorbenen eine Mitschuld zu, weil er mit hoher Geschwindigkeit und ohne Rücklicht auf der Straße unterwegs war.

Angeklagter: "Würde die Zeit zurückdrehen"

Der Angeklagte zeigte vor Gericht Reue. Er ließ eine schriftliche Stellungnahme von seinem Anwalt vorlesen. Darin beteuerte er, dass er vollumfänglich die Verantwortung für das Geschehene trage. Er habe an dem Tag gefeiert, dass er Geschäftsführer einer Reutlinger Firma werden würde. Am Ende des Prozesses sagte er: "Wenn ich die Möglichkeit hätte, würde ich die Zeit zurückdrehen und würde gerne der Fahrradfahrer sein." Seit dem Unfall befinde er sich in Therapie.

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Neben der Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilte das Schöffengericht den 30-Jährigen zu einer Führerscheinsperre von fünf Jahren. Zudem muss er 50.000 Euro an die Hinterbliebenen des Pedelecfahrers bezahlen. "Ein junger Mensch ist gestorben", sagte der Vorsitzende Richter. "Der Schaden und die Trauer der Hinterbliebenen sind unermesslich." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Lisamarie Haas Baum
Lisamarie Haas Baum ist Reporterin für Hörfunk, Online und Fernsehen beim SWR im Studio Tübingen.

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