Viele Menschen hat der Fall um den fahrlässig getöteten 14-jährigen Radfahrer bewegt. Nun wurde das Urteil gesprochen. Das Amtsgericht Tübingen hat einen 30-jährigen Autofahrer verurteilt zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Verurteilte hatte im November vergangenen Jahres einen 14-jährigen Pedelecfahrer unter Alkoholeinfluss fahrlässig getötet. Der Autofahrer hatte 1,5 Promille Alkohol im Blut.
Im SWR-Interview geht Prof. Bernd Heinrich, Lehrstuhlinhaber für Strafrecht an der Universität Tübingen, darauf ein, wie sinnvoll verschiedene Ansätze gegen Alkohol im Straßenverkehr sind und ob die bestehenden Strafen aus seiner Sicht angemessen sind.
SWR Aktuell: Würde eine 0,0 Promille Grenze für Alkohol am Steuer Sinn machen?
Prof. Bernd Heinrich: Das würde vieles einfacher machen. Aber das ist kulturell bedingt nicht drin. Allerdings, ist es meines Erachtens auch gar nicht zwingend notwendig. Wenn ich während eines ausgiebigen Abendessens ein kleines Glas Wein trinke, dann hätte ich ja 0,1 Promille. Das beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit in der Regel nicht.
SWR Aktuell: Ist das Strafmaß für Alkohol am Steuer ausreichend?
Prof. Bernd Heinrich: Eigentlich reichen die Vorschriften, die wir haben, aus. Ich meine gerade was Alkohol im Straßenverkehr angeht, haben wir in den letzten sechzig oder siebzig Jahren immer angezogen, früher war das eine Ordnungswidrigkeit. Inzwischen ist es eine Straftat mit durchaus empfindlichen Strafen und ich glaube auch die meisten lassen sich davon in der Praxis abschrecken. Aber es gibt eben die Hardliner, die zum Alkoholismus tendieren, denen ist das egal.
SWR Aktuell: Wird die Strafe in Deutschland gemildert, wenn jemand unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht?
Prof. Bernd Heinrich: Im Grundsatz ist es in Deutschland so, dass alkoholbedingte Straftaten nicht per se strafmildernd berücksichtigt werden. Wenn sie allerdings eine gewisse Schwelle, wir nennen das bedingte Schuldfähigkeit oder sogar Schuldunfähigkeit erreichen, dann kann das, so steht es im Strafgesetzbuch, mildernd berücksichtigt werden.
SWR Aktuell: Welche Schwelle ist das?
Prof. Bernd Heinrich: Wenn jemand 2,5 bis 3 Promille oder mehr im Blut hat und im Straßenverkehr einen Unfall verursacht, kann sich das strafmildernd auswirken oder sogar zur Schuldunfähigkeit führen. Denn wenn sich jemand so betrinkt, dass er nicht mehr weiß, was er tut, und keine Beherrschung mehr über sich hat, gilt er als schuldunfähig und könnte freigesprochen oder nur wegen "Vollrausches" verurteilt werden. In den meisten Fällen haben diese Menschen aber einen Hang zum Alkoholismus und können dann gegebenenfalls in eine Entziehungsanstalt eingewiesen werden.
SWR Aktuell: Wie könnte man Alkohol am Steuer vorbeugen?
Prof. Bernd Heinrich: Wenn man etwas ändert, dann am besten auf der Vollzugsebene. Viele fahren ihr Leben lang alkoholisiert Auto und werden nie erwischt. Einfach mal öfters eine Polizeistreife nachts an die Straße stellen und eine Kontrolle machen, das wäre ein sinnvoller Lösungsansatz. Ich fahre sehr viel Auto und bin vielleicht in meinem Leben zwei oder dreimal kontrolliert worden. Viele bauen darauf, dass sie nicht erwischt werden. Wenn man einmal im Jahr in eine Kontrolle reinfahren würde, dann würde das zu denken geben. Der finanzielle Aufwand würde sich unbedingt lohnen, wenn man sich anschaut, wie viele Unfälle unter Alkoholeinfluss ständig passieren.