Urteil am Landgericht Tübingen

Nach Angriff mit Cuttermesser auf Vater: Sohn muss ins Gefängnis

Ein 48-jähriger Mann aus Altensteig hat seinen Vater erst mit einem Cuttermesser lebensgefährlich verletzt, dann wollte er ihn retten. Jetzt muss er mehrere Jahre ins Gefängnis.

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Von Autor/in Lisamarie Haas Baum

Das Landgericht Tübingen hat festgestellt, dass der Mann aus Altensteig (Kreis Calw) seinen Vater mit einem Cuttermesser lebensgefährlich im Gesicht, am Hals und an den Armen verletzt hat. Wegen gefährlicher Körperverletzung muss der 48-Jährige für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Der Angeklagte nahm das Urteil ruhig auf. Vorher hatte er sich noch bei seinem Vater entschuldigt.

Ungereimtheiten bei Führung des Familienunternehmens

Zur Tat kam es wohl wegen Streitigkeiten im Familienunternehmen: Der Vater führte das gut laufendes mittelständisches Unternehmen in Nagold (Kreis Calw) seit den Neunzigerjahren. 2019 machte er seinen Sohn, den Angeklagten, zum Geschäftsführer. Das Sagen habe aber weiterhin der Vater gehabt, so der 48-Jährige im Prozess. Beide seien unzufrieden gewesen, sagte der Richter. Es habe Ungereimtheiten in der Buchhaltung gegeben. Dabei ging es unter anderem um Corona-Hilfen, die der Sohn nicht zurückgezahlt hatte und um Rechnungen in Höhe von rund 30.000 Euro, die er sich aufs Privatkonto überwiesen hat.

Nachdem er das Unternehmen von seinem Vater übernommen hatte, habe sich vieles aufgestaut, sagte der Angeklagte. Am Tag des Angriffs hatten Vater und Sohn einen Termin beim Steuerberater. Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung wären dann aufgeflogen. "Ich kann nur vermuten, dass ich an dem Morgen explodiert bin", sagte der Angeklagte vor Gericht.

Angeklagter erinnert sich nicht an die Tat

Der 48-Jährige hatte im Prozess ausgesagt, er könne sich an die Tat nicht erinnern und es tue ihm leid. "Mir ist klar, dass ich der Täter gewesen sein muss", sagte er. Doch er erinnere sich nur daran, seinen Vater blutüberströmt vor sich gesehen zu haben.

Sohn ruft selbst den Notarzt

Vor Gericht wurden Bilder der tiefen Schnittwunden am Hals und im Gesicht des Vaters gezeigt. Eine Rechtsmedizinerin schätzte die Verletzungen als lebensbedrohlich ein. Der Vater habe fast die Hälfte seines Blutes verloren.

Weil der Angeklagte nach dem Angriff Tücher auf die Wunden gepresst hatte und einen Notruf absetzte, konnte dem Vater mit einer Notoperation das Leben gerettet werden. Er spüre noch die Auswirkungen des Angriffs, könnte die Arme nur eingeschränkt bewegen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte erklärten, dass sie auf Rechtsmittel verzichten.

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