Streit um Grundschulempfehlung

Blumen und Bargeld für Grundschulempfehlung? Mutmaßlicher Bestechungsversuch in Amstetten fliegt auf

Weil ihr Kind von der Grundschullehrerin keine Empfehlung für das Gymnasium ausgesprochen bekam, wollten Eltern in Amstetten wohl mit viel Geld und Blumen "nachhelfen". Doch das ging nach hinten los.

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Von Autor/in Peter Schmid

Nachdem eine Grundschullehrerin in Amstetten (Alb-Donau-Kreis) einer Schülerin wohl mehrfach keine Empfehlung für das Gymnasium ausstellen wollte, versuchten die Eltern die Lehrerin laut Polizei mit einem vierstelligen Geldbetrag und Blumen umzustimmen. Doch der mutmaßliche Bestechungsversuch ging nach hinten los: Die Eltern wurden angezeigt.

Schulleitung meldet mutmaßlichen Bestechungsversuch in Amstetten

Laut einer Sprecherin des Polizeipräsidiums Ulm hatten die Eltern schon öfter versucht, der Lehrerin ein Geschenk anzubieten. Bei einem Elterngespräch geschah dann der Vorfall, der zur Anzeige führte: Laut Polizei wollten die Eltern der Frau Geld sowie Blumen überreichen. Doch die Lehrerin lehnte ab. Daraufhin sollen die Eltern die Tasche mit den Geschenken vor dem Klassenraum abgestellt haben. Die Lehrerin meldete das der Schulleitung. Diese zeigte die Eltern an. Jetzt wird wegen des Verdachts der versuchten Bestechung ermittelt.

Das baden-württembergische Kultusministerium antwortet auf Anfrage des SWR, dass das Schul- und Beamtenrecht in der Lehrkräfteausbildung eine wichtige Rolle spiele. "Auch der Umgang mit Eltern, der Umgang mit Konflikten und Gesprächsführung sind wichtige Themen in der Aus- und Fortbildung", so das Ministerium.

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"Dass es solche Fälle früher oder später geben würde, war klar", sagt Sebastian Kölsch. Der Vorsitzende des Landeselternbeirats in BW kritisiert die verbindliche Grundschulempfehlung und die unzureichende Aufklärung der Eltern. Nicht immer sei die nominell beste Schule auch die beste Schule für das Kind. Grundschullehrer würden zudem überdurchschnittlich viele Gymnasialempfehlungen erteilen.

Grundschulempfehlung: Wie ist die aktuelle Sachlage?

Wer in Baden-Württemberg auf's Gymnasium gehen darf, entscheiden nicht mehr ausschließlich die Eltern. Die neue verbindliche Grundschulempfehlung besteht aus mehreren Komponenten: Neben dem Elternwillen entscheidet entweder die "pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz" oder entsprechende Leistungen im neuen einheitlichen und verpflichtenden Leistungstest für Viertklässlerinnen und Viertklässler, "Kompass 4".

Nach dem neuen System basiert die verbindliche Grundschulempfehlung auf der Empfehlung der Lehrkraft, dem Leistungstest und der Elternentscheidung.
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Wenn all das nicht reicht, kann das Kind laut Kultusministerium einen sogenannten "Potentialtest" ablegen, der dann endgültig entscheidet. Im Potentialtest werden die Fächer Mathematik, deutsch und "überfachliche Kompetenzen" abgefragt.

Gewerkschaft GEW sieht Grundschulempfehlung kritisch

Die Grundschulempfehlung für das Gymnasium schürt immer wieder Konflikte, sagt Matthias Schneider, der Geschäftsführer der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg (GEW). Das seien Situationen, in die Lehrkräfte immer wieder geraten.

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Die bindende Grundschulempfehlung sieht die GEW kritisch. 90 bis 95 Prozent der Eltern befänden sich allerdings in einem guten Austausch mit den Lehrerinnen und Lehrern, was die Empfehlung angehe.

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Autor/in
Peter Schmid
SWR-Aktuell Redakteur Peter Schmid

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