Ellwanger Batteriehersteller

VARTA-Aktionäre scheitern mit Verfassungsbeschwerde

Im Zuge der Sanierung des angeschlagenen Batterieherstellers VARTA in Ellwangen scheitern die Kleinaktionäre auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Beschwerde sei unzulässig.

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Stand

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Beschwerde von VARTA-Kleinaktionären nicht zur Entscheidung angenommen. 19 Aktionäre hatten die Beschwerde gegen zwei Gerichtsurteile eingereicht, die beide das Sanierungsverfahren des angeschlagenen Batterieherstellers aus Ellwangen (Ostalbkreis) bestätigen.

Sanierungsverfahren sieht Totalverlust der Kleinanleger vor

Die Sanierung sieht den Ausschluss der Kleinaktionäre vor, die einen Totalverlust hinnehmen müssen. Die Schulden des Unternehmens werden halbiert, es bleiben zwei Großaktionäre. Das Verfahren hat bereits begonnen. So hat der Sportwagenbauer Porsche nach einer Mitteilung vom Dienstag am 1. März die Mehrheit an einer VARTA-Tochter übernommen.

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Sowohl das Amtsgericht Stuttgart als auch das Landgericht Stuttgart bestätigten das Sanierungsverfahren. 19 Aktionäre wandten sich an das Bundesverfassungsgericht. Sie rügten in ihrer Beschwerde einen Eingriff in ihr Eigentum. Das Restrukturierungsverfahren sei nicht angemessen und erforderlich.

Laut dem Bundesverfassungsgericht reicht die Begründung der Kleinanleger nicht aus. Die Beschwerde sei unzulässig. Die Kleinanleger hätten nicht ausreichend dargelegt, wie durch die Urteile ihre Grundrechte verletzt würden. Es liegt laut dem Gericht noch eine weitere Verfassungsbeschwerde vor. Ob sie angenommen wird, sei bislang noch nicht entschieden.

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