Die Steuerfrau des Frachters, der vor zwei Jahren das geschlossene Tor der Schleuse Iffezheim gerammt hatte, muss eine Geldstrafe von 2.250 Euro zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Berufungsprozess entschieden.
Die Steuerfrau des Frachters, der vor zwei Jahren das geschlossene Tor der Schleuse Iffezheim gerammt hatte, muss eine Geldstrafe von 2.250 Euro zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Berufungsprozess entschieden.