Die FCK-Fans waren in der Nacht von Samstag auf Sonntag auf dem Rückweg vom Saisonauftakt der zweiten Bundesliga in Wolfsburg. Wie ein Sprecher der Deutschen Bahn mitteilt, konnte der ICE aber nicht wie geplant zum Zielbahnhof fahren. Grund sei das Verhalten der Fußballfans gewesen. Trotz des vorsorglichen Einsatzes von Sicherheitskräften der Deutschen Bahn war eine sichere Weiterfahrt – insbesondere für die etwa 50 unbeteiligten Fahrgäste und die Mitarbeitenden – nicht mehr möglich, heißt es von der Bahn.
Was ist im Zug mit den FCK-Fans passiert?
Aus der Gruppe der Fußballfans sei es neben "fantypischem" Verhalten zu deutlichen Störungen gekommen. Laut dem Bahnsprecher seien andere Reisende bedrängt und Flaschen geworfen worden. Außerdem hätten Fans im Zug randaliert. Durch diese Vorfälle sei die Sicherheit an Bord nicht mehr gewährleistet gewesen. Daraufhin habe das Bordpersonal gemeinsam mit den DB-Sicherheitskräften entschieden, die Fahrt in Kassel-Wilhelmshöhe zu beenden. Alle Fahrgäste mussten den Zug verlassen. Zur Unterstützung des Bahnpersonals wurde die Bundespolizei hinzugezogen.
Bundespolizei erkennt kein strafrechtlich relevantes Verhalten
Ein Sprecher der Bundespolizei sagte dem SWR, dass die Beamten vor Ort keine Anzeigen aufgenommen haben und es für sie kein erkennbar strafrechtlich relevantes Verhalten der Fans gegeben habe. Nach etwa 45 Minuten konnten die Fahrgäste ihre Reise in Richtung Frankfurt mit einem Regionalexpress fortsetzen. In Frankfurt bestanden Anschlussmöglichkeiten weiter in Richtung Kaiserslautern.
FCK-Fans dementieren Vorwürfe der Bahn
Fans, mit denen der SWR gesprochen hat, haben solche Vorfälle, die die Bahn den Fans vorwirft, nach eigenen Angaben nicht beobachtet. Fan Manuel K. berichtete: "Natürlich war es zwischenzeitlich mal lauter im Zug. Eine Zugbegleiterin hat uns dann auch ermahnt. Aber dass eine Flasche geworfen wurde oder Ähnliches, habe ich nicht mitbekommen."
Bahn entschuldigt sich bei den unbeteiligten Reisenden
Die Deutsche Bahn bedauert, dass vom vorzeitigen Ende der Zugfahrt auch Reisende betroffen waren, die sich ordnungsgemäß verhalten haben. Sie mussten die Einschränkungen und Verzögerungen mittragen, obwohl sie selbst nichts mit den Störungen an Bord zu tun hatten.
Gibt es Entschädigung?
Durch den Einsatz der Polizei liegt in diesem Fall "höhere Gewalt" vor, erklärt der Bahnsprecher. Das bedeutet, es besteht kein Anspruch auf Entschädigungen gemäß den Fahrgastrechten.