"In dubio pro reo", also "im Zweifel für den Angeklagten" - dieser Grundsatz gelte auch in diesem Fall, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. "Wir sind nicht davon überzeugt, dass es nicht passiert ist - wir wissen es aber nicht." Es gebe Zweifel an den Aussagen der beiden Schwestern, die der Angeklagte missbraucht haben sollte. "Wir gehen aber nicht von bewussten Falschaussagen aus."
In der Anklageschrift war dem Mann vorgeworfen worden, im Jahr 2003 oder 2004 die zwei Schwestern in der Verbandsgemeinde Eisenberg (Donnersbergkreis) in einem Pool auf seinem Grundstück missbraucht zu haben. Kindesmissbrauch verjährt in Deutschland nicht sofort, die Frist beginnt erst mit dem 30. Lebensjahr des Opfers. Dann kann sie zwischen zehn und 20 Jahre betragen.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von neun Monaten gefordert - wegen eines des beiden angeklagten Fälle. In dem anderen Fall forderte sie Freispruch, weil eine Gutachterin Zweifel an der Aussage der Betroffenen hatte. Außerdem legte die Staatsanwaltschaft zugunsten des Angeklagten aus, dass die Fälle so lang zurücklagen und er eine erfolgreiche Therapie gemacht hatte - und nicht mehr rückfällig geworden war, seit er zu einer Haftstrafe verurteilt worden war.
Der Verteidiger des Mannes forderte in seinem Plädoyer im ersten Fall eine "angemessene Bestrafung", die auch berücksichtigen sollte, dass der Mann für frühere Taten schon eine Gefängnisstrafe abgesessen hatte. Im zweiten Fall sprach auch der Verteidiger davon, dass die Aussagen des mutmaßlichen Opfers nicht zu einer Verurteilung herangezogen werden können - und verwies wie die Staatsanwaltschaft auf die Aussagen der Gutachterin.
Angeklagter war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Haft
Der Angeklagte ist vorbestraft und saß von 2006 bis 2011 bereits wegen Kindesmissbrauchs im Gefängnis. Beim Prozessauftakt hatte er die aktuellen Vorwürfe vehement bestritten und auf seine erfolgreiche Therapie verwiesen. In dem Prozess hatten auch die beiden mutmaßlichen Opfer ausgesagt - eine der beiden Frauen wurde per Video zugeschaltet. Während des Prozesses war auch herausgekommen, dass die Ältere der Schwestern in ihrer Kindheit von einer anderen Person missbraucht wurde.