Es wurde lange und heftig diskutiert, jetzt hat die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Limburg-Weilburg die Pläne der Stadt vereitelt: Die 200 Stadttauben dürfen nicht getötet werden. Die Behörde lehnte eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung ab.
Kein Taubentöten trotz Mehrheit bei Bürgerentscheid
Die Stadt Limburg hatte ursprünglich geplant, die Zahl der Stadttauben zu dezimieren, indem man 200 von ihnen per Genickbruch tötet. Nach heftiger Kritik von Tierschützern und einer intensiven Debatte, folgte im Juni vergangenen Jahres ein Bürgerentscheid, bei dem sich eine Mehrheit der Stimmberechtigten für die Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses aussprach.
Erst Mitte Mai hatte die Stadt deutlich gemacht, bei den Plänen für die Tötung der Tiere bleiben zu wollen. Bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises hatte sie deshalb beantragt, festzustellen, ob dafür keine Sondergenehmigung nötig sei - oder andernfalls eine solche zu erteilen.
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Naturschutzbehörde: Tauben verursachen keine relevanten Schäden
Nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Limburg-Weilburg wäre für das Taubentöten eine Ausnahmegenehmigung erforderlich gewesen. Denn Stadttauben fielen als wildlebende Tiere unter den Schutz der Bundesartenschutzverordnung. Diese Ausnahmegenehmigung wäre den Angaben zufolge aber nur in Betracht gekommen, wenn durch das Töten der Tiere "erhebliche gemeinwirtschaftliche Schäden" abgewendet würden.
Das habe die Stadt nicht ausreichend dargelegt, hieß es. Außerdem verursachen die Tiere laut der Behörde in der Stadt keine relevanten Schäden. Die Stadt habe die Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis genommen, teilte eine Sprecherin der Stadt Limburg auf Anfrage mit. Darüber hinaus wollte sie sich nicht weiter äußern.