Laut der Unteren Wasserbehörde des Kreises Mayen Koblenz sind die Folgen der Hitzewelle für die Gewässer deutlich sichtbar: Besonders die kleineren Flüsse und Bäche im Landkreis führten nur noch wenig Wasser oder seien teilweise sogar ausgetrocknet. Und auch die Wassertemperaturen seien hoch. Das setze der Natur erheblich zu.
Wasserentnahme belastet Ökosysteme zusätzlich
Die Behörde appelliert deshalb an alle Bürger, derzeit kein Wasser zu entnehmen - auch, wenn das für geringe Mengen sonst erlaubt ist. "Bereits geringe Wasserentnahmen können die empfindlichen Ökosysteme zusätzlich belasten und das Überleben der aquatischen Tier- und Pflanzenwelt gefährden", heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises.
Unter "geringen Wassermengen" versteht der Landkreis einen Eimer oder eine Gießkanne voll. Wasser abzupumpen oder aufzustauen ist (ohne Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde) ohnehin verboten.
Wasserentnahmeverbot im Rhein-Hunsrück-Kreis
Auch im Rhein-Hunsrück-Kreis ist die Lage nach Angaben der Kreisverwaltung kritisch. Bereits in den vergangenen Jahren gab es demnach zu wenig Regen, sodass sich die Grund- und Oberflächenwasserbestände nicht erholen konnten. Die zuständige Wasserbehörde rechnet mit einer weiteren Verschlechterung infolge der Hitzewelle.
Deswegen gilt im Rhein-Hunsrück-Kreis bereits seit dem 26. Juni bis auf Weiteres ein Wasserentnahmeverbot. Die Kreisverwaltung kündigt auch Kontrollen an, um sicherzustellen, dass die Bürger sich an das Verbot halten. Sie weist darauf hin, dass Bußgelder verhängt werden können, wenn man sich daran nicht gehalten wird.
Bäume können Gewässer vor Erwärmung schützen
Um die Gewässer in Zukunft besser zu schützen, bietet die Untere Wasserbehörde des Kreises Mayen-Koblenz auch Beratungen für Grundstückseigentümer an. Hilfreich sei es beispielweise standortgerechte Bäume wie Erlen oder Weiden auf Grundstücken entlang der Nette, des Krufter Bachs, des Elzbachs, des Saynbachs oder des Brexbachs zu pflanzen. Denn durch ihren Schatten könnten die Bäume die Erwärmung der Fließgewässer begrenzen, so die Kreisverwaltung.