Die Schilderungen im Gerichtssaal des Landgerichts Frankenthal waren am Dienstag nur schwer zu ertragen: Die Tat, die sich in der Nacht des Zweiten Weihnachtstags ereignete, muss unglaublich brutal gewesen sein.
Laut der rechtsmedizinischen Gutachterin hatte die Tat schlimme Folgen für das 85-jährige Opfer. Die Mainzer Ärztin beschrieb am Dienstag im Prozess fast eine halbe Stunde lang, wie viele und welche Verletzungen genau der Angeklagte der wehrlosen Frau zugefügt habe, nachdem er in der Nacht des 26. Dezember in ihre Wohnung in Ludwigshafen eingebrochen war.
Rechtsmedizinerin: 85-Jährige hätte sterben können
Die Frau war am Kopf, im Gesicht und am Oberkörper übersät mit blauen Flecken. Außerdem habe sie mehrere Wunden und Verletzungen im Intimbereich gehabt. Unter anderem war die rechte Augenhöhle der Frau gebrochen, ein Auge schwer geschädigt. Im Gerichtssaal wurden Fotos der Verletzungen gezeigt. Auf ihnen sah man das Gesicht und den Oberkörper der zierlichen Frau schrecklich zugerichtet.
Laut der rechtsmedizinischen Gutachterin hätte die Seniorin blind werden oder sogar an den Verletzungen sterben können.
Brutaler Überfall auf Seniorin an Weihnachten 85-Jährige vergewaltigt und ausgeraubt: Angeklagter räumt Tat ein
Er soll eine Seniorin in ihrer Wohnung in Ludwigshafen brutal überfallen, vergewaltigt und ausgeraubt haben. In Frankenthal steht ein 37-Jähriger vor Gericht. Die 85-Jährige leidet noch heute an den Folgen. Der Angeklagte hat die Tat eingeräumt.
Maskierter Angreifer misshandelte Seniorin über Stunden
Die 85-Jährige sei in der Nacht des 26. Dezember davon aufgewacht, dass sich jemand auf sie geworfen habe. Ihr Angreifer sei maskiert gewesen und habe Handschuhe getragen. Er habe ihr die Kleidung heruntergerissen und sie dann bis zum frühen Morgen schwer missbraucht und misshandelt.
Gutachter vor Landgericht: Angeklagter ist schuldfähig
Laut psychiatrischem Gutachter war der Angeklagte schuldfähig. Der Mann konsumiere zwar täglich Marihuana und Amphetamin und so auch am Tag der mutmaßlichen Tat. Er sei aber so an den Drogenkonsum gewöhnt, dass ihn dieser nicht beeinträchtigt habe.
Der Angeklagte sei in der Nacht der mutmaßlichen Tat fit und steuerungsfähig gewesen. Das sehe man daran, dass er zum Beispiel in der Lage gewesen sei, über eine Mauer zu springen und dann über Stunden sein Opfer zu quälen.
Der Angeklagte ist bereits mehrfach vorbestraft, allerdings wegen kleinerer Delikte und nicht wegen Gewalt. Auf die Frage der Richterin, wie die Tat aus seinen Augen passieren konnte, antwortete der Gutachter vor Gericht: "Das weiß ich auch nicht. Irgendetwas ist in ihm durchgebrannt."
Prozess in Frankenthal: Staatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafe
Nachdem die Gutachter ausgesagt hatten, wurden am Dienstag die Plädoyers verkündet. Die Staatsanwalt fordert 13 Jahre Haft wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit besonders schwerem Raub, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.
Der Staatsanwalt sagte vor Gericht, der Angeklagte habe "wie ein Berserker gewütet" und die ganze Wohnung verwüstet.
Bei der ganzen Tat sei er planvoll vorgegangen, habe beispielsweise zuerst die Rollläden geschlossen. Außerdem glaube er nicht, dass der Angeklagte die Taten bedauere: "Eine echte Reue habe ich hier nicht beobachtet."
Meine Mandantin wird bis an ihr Lebensende darunter leiden. Sie hatte Todesangst und sie hat nach wie vor Angst.
Die Vertreterin der Nebenklage nannte kein eigenes Strafmaß. Die Anwältin, die die Seniorin in dem Prozess vertritt, sagte aber, sie hätte sich auch einer höheren Strafe angeschlossen.
Sie machte auch deutlich, was das Verbrechen für die 85-Jährige bedeutet: "So etwas lässt sich nicht verkraften, denn die Zeit ist nicht mehr da um das zu verarbeiten, sagte sie wörtlich und weiter: "Meine Mandantin wird bis an ihr Lebensende darunter leiden.
Sie hatte Todesangst und sie hat nach wie vor Angst."
Verteidiger fordert Strafe deutlich unter 13 Jahren
Der Verteidiger forderte dagegen ein deutlich milderes Strafmaß, machte aber keine konkrete Angabe. Er äußerte Zweifel an der Schuldfähigkeit seines Mandanten.
Demnach sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, dass der Mann direkt vor dem Einbruch Amphetamin eingenommen habe und dass er später von einem Komplizen zu den Taten angestachelt worden sei.
Das habe dazu geführt, dass sein Mandant die Kontrolle verlor, so der Verteidiger. Auch dass der Angeklagte die Tat vor Gericht gestanden habe, vor allem um der Seniorin eine Aussage zu ersparen, müsse als strafmildernd gewertet werden.
Ob es tatsächlich einen Komplizen gab, ist bei Gericht allerdings inzwischen umstritten.
Diebesbeute im Wert von mindestens 27.000 Euro
Der Angeklagte soll in der Nacht des zweiten Weihnachtstages - möglicherweise zusammen mit einem Komplizen - auf der Suche nach Geld und Wertsachen in die Wohnung der Seniorin in Ludwigshafen eingebrochen sein.
Dort sollen der oder die Täter Gegenstände im Wert von mindestens 27.500 Euro gestohlen haben: Pelzmäntel, Schmuck und ein Auto. Wenige Tage später, an Silvester, war der nun angeklagte Mann gefasst worden.
Er hatte in dem gestohlenen Auto der Frau in einer Tiefgarage in Ludwigshafen geschlafen. Seitdem befindet sich der Mann in Untersuchungshaft. Weiteres Diebesgut wurde bei ihm nicht gefunden.
Brutaler Überfall auf 85-Jährige: Gab es Komplizen?
Im Frühjahr hatten die Ermittler auch den mutmaßlichen Komplizen festgenommen. Der Mann kam aber wieder frei. Auch weil in seiner Wohnung kein Diebesgut gefunden wurde.
Ob es tatsächlich einen Komplizen bei der Tat gab, ist unklar - zumal der Angeklagte im Laufe der Ermittlungen unterschiedliche Versionen der Tatnacht präsentierte, so die Staatsanwaltschaft.
Weder am Opfer noch an den Beweisstücken wurden demnach Hinweise auf einen Komplizen gefunden. Die Vorsitzende Richterin machte aber deutlich, das es nicht Sache des Gerichts sei, zu klären, ob es einen Mittäter gab.
Angeklagter sagt, er bedauert die Tat tief
Der Angeklagte, der im Prozess am Dienstag das letzte Wort hatte, sagte, er bedauere die Tat tief.
Ich bereue die Tat jeden Tag, wenn ich aufstehe und wenn ich mich hinlege. Ich bereue sehr, dass ich mich wie ein Tier verhalten habe.
Das Urteil in dem Prozess soll am kommenden Dienstag verkündet werden.