Die Öffentlichkeit ist von dem Prozess ausgeschlossen - zum Schutz der Jugendlichen. Nach Auskunft eines Gerichtssprechers hat die Staatsanwaltschaft am Montag vorgetragen, was der 17-Jährigen zur Last gelegt wird.
Demnach soll die Schülerin am 28. Mai 2025 im Lehrerzimmer mit einem sogenannten Einhandmesser auf ihre Lehrerin losgegangen sein. Dabei habe sie das Messer auf Bauchhöhe gehalten.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Jugendliche die Lehrerin töten wollte. Die Schülerin hat am Montag zu den Vorwürfen geschwiegen, so das Gericht.
Ludwigshafen: Lehrerin wehrt Messerangriff ab
Die Lehrerin konnte den Angriff laut Staatsanwaltschaft allerdings abwehren, ihr sei es gelungen, "den Arm der Beschuldigten abzublocken und ihr das Messer aus der Hand zu schlagen." Andere Lehrer seien zur Hilfe gekommen und hätten die Jugendliche gemeinsam festgehalten. Das Mädchen ist vermutlich aufgrund einer Schizophrenie, also einer psychischen Erkrankung, schuldunfähig. Sie ist in der Psychiatrie untergebracht.
Keine Anklage, sondern ein Sicherungsverfahren
Auf Nachfrage des SWR teilte die Staatsanwaltschaft mit, es handle sich in diesem Fall nicht um eine übliche Anklage vor dem Landgericht Frankenthal, sondern um einen sogenannten Antrag. Hintergrund ist, dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass die Schülerin schuldunfähig ist. Sie hat deshalb beantragt, dass die junge Frau in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Man nennt das ein Sicherungsverfahren.
Landgericht Frankenthal entscheidet im Januar
Laut Gerichtssprecher wurden am Montag auch erste Zeugen vernommen. Weitere Zeugen und ein psychiatrischer Sachverständiger sollen noch aussagen. Der Prozess vor der Großen Jugendkammer, für den vier Verhandlungstage geplant waren, könnte demnach früher enden.