Laut Anklage soll sich die Tat folgendermaßen ereignet haben: Der 31-Jährige ging im Januar in das Zimmer seines mittlerweile 52-jährigen Mitbewohners in einer Gemeinschaftsunterkunft eines gemeinnützigen Trägers in Bad Dürkheim. Dort soll er zunächst auf ihn eingeredet und ihn dann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der 31-Jährige anschließend ein Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge geholt und damit auf den Kopf des Mannes eingestochen und eingeschlagen haben.
Der Mitbewohner erlitt dadurch eine Platzwunde am Kopf, eine Schnittverletzung am Hals sowie Abwehrverletzungen an den Fingern und am Unterarm.
Verletzter Mitbewohner im Zimmer eingeschlossen
Laut Staatsanwaltschaft floh das Opfer nach dem Angriff ins Badezimmer, um sich Blut von den Händen zu waschen. Im Anschluss sei der Mann in sein Zimmer zurückgekehrt. Der Angeklagte soll daraufhin die Tür des Zimmers von außen verriegelt und seinen Mitbewohner eingeschlossen haben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 31-Jährige dachte, der Mitbewohner würde an den Verletzungen sterben. Dieser hatte aber ein Handy dabei und konnte damit die Polizei alarmieren.
Der Angeklagte ist nach Angaben des Landgerichts mehrfach vorbestraft und sitzt in Untersuchungshaft. Das Motiv ist bislang unklar.
Angeklagter hat nach eigenen Angaben ein Drogenproblem
Am ersten Prozesstag wurden der Angeklagte und das Opfer vernommen. Der 31-Jährige wurde von Justizbeamten mit Handschellen in den Gerichtssaal geführt und kündigte an, nur Angaben zu seiner Person machen zu wollen. Er wirkte aufgeregt, redete und gestikulierte viel, verlor jedoch beim Sprechen immer wieder den Faden.
Der Angeklagte berichtete, dass er unter Schizophrenie und ADHS leide und mit seiner Drogensucht zu kämpfen habe. Er sei mehrfach in psychiatrischer Behandlung gewesen.
Aufgrund familiärer Probleme ist er nach eigenen Angaben im Grundschulalter zu seiner Oma ins Ausland gekommen. Dort sei er früh mit Drogen in Kontakt geraten. Im Alter von 16 Jahren sei er dann wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Im Ausland habe er Ärger mit Gleichaltrigen gehabt. In Deutschland hat er dann nach eigenen Angaben einen Hauptschulabschluss gemacht und sich seitdem mit Gelegenheitsjobs über Wasser gehalten.
Vernehmung des Opfers ohne den Angeklagten
Nach seiner Aussage wurde der Angeklagte aus dem Gerichtssaal geführt. Dann kam der ehemalige Mitbewohner in Begleitung seiner Anwältin. Er hatte zuvor gesagt, er werde nur aussagen, wenn der Angeklagte nicht mit im Raum ist. Seine Aussage wurde per Video übertragen, sodass der Angeklagte im Nebenraum alles mithören und sehen konnte.
"Ich hoffe, dass es schnell über die Bühne geht. Ich bin aufgeregt", sagte der 52-Jährige. Er beantwortete die Fragen der Richterin zu seiner Person, bis es um die mutmaßliche Tat ging: Dann wurde der Mann zunehmend einsilbiger und schien Erinnerungslücken zu haben. Erst als die Richterin seine damaligen Aussagen gegenüber der Polizei wiederholte, konnte sich der Mann dann doch etwas besser erinnern.
An dem besagten Tag sei er nachmittags von der Arbeit gekommen, in sein Zimmer gegangen, habe die Tür zugemacht und sich aufs Bett gelegt. Er habe noch mitbekommen, dass der 31-Jährige - sein damaliger Mitbewohner, der heutige Angeklagte - Musik hörte.
Dann sei er, ohne anzuklopfen, in sein Zimmer gekommen. Erst habe der Angeklagte in einer anderen Sprache laut und ziemlich aggressiv gesprochen. Dann habe er ihm mit der rechten Faust auf die Nase geschlagen.
Schließlich sei der Angeklagte in die Küche gegangen und habe das Messer geholt. "Alles ging ziemlich schnell", erklärte der 52-Jährige.
Opfer leidet bis heute unter den Folgen des Angriffs
Einem Attest zufolge leidet das Opfer an einer geistigen Behinderung und an paranoider Schizophrenie. Seit dem Tag im Januar geht es ihm nach eigenen Angaben gar nicht gut. Er sei depressiv, habe Ängste und sei zurzeit krankgeschrieben. An seinem Hals und seinem Arm sind Narben zu sehen.
"Die Tage vorher war alles okay", erläuterte der 52-Jährige. Es habe nie Probleme gegeben.
Nach der Aussage beugte sich der Verteidiger des Angeklagten zum Opfer und ließ ihm einen handschriftlichen Brief zukommen. Es sei eine Entschuldigung seines Mandanten, so der Anwalt.