Nach SWR-Informationen soll der Jugendliche im April 2024 den Wagen seines Vaters in einer Anwohnerstraße in Mainz-Gonsenheim gesteuert haben. Sein Vater habe auf dem Beifahrersitz gesessen.
Radfahrerin starb bei Unfall in Gonsenheim
Bei der vermeintlichen Fahrstunde war es zu einem tragischen Unfall gekommen: Eine 56-jährige Radfahrerin wurde von dem Auto erfasst und erlag noch an der Unfallstelle ihren schweren Verletzungen.
Wie ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag mitteilte, war der Jugendliche vom Amtsgericht wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Wegen seines noch jungen Alters sei lediglich eine Verwarnung ausgesprochen worden.
Staatsanwaltschaft Mainz legt Berufung ein
Die Staatsanwaltschaft hat nach Angaben des Gerichts Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt. Sie hatte wegen fahrlässiger Tötung gegen den minderjährigen Sohn und seinen Vater ermittelt.
Ende September wird der Fall nun in zweiter Instanz neu verhandelt. Dann muss sich der Jugendliche vor dem Mainzer Landgericht verantworten.
Auch gegen den Vater des Jugendlichen wird ermittelt
Ein Verfahren gegen den Vater am Amtsgericht ist noch nicht abgeschlossen. Gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis beantragt.