Der Richter des Mainzer Landgerichts betonte in seinem Urteil, dass die Schwere der Vorwürfe und die Gefahr, in der sich die Hausbewohner befunden hatten, eine deutliche Strafe erforderlich machen würden.
Der Angeklagte hatte erst im Laufe des Prozesses die Brandstiftung zugegeben und sich am letzten Verhandlungstag vor Gericht entschuldigt: "Ich habe Menschenleben gefährdet, es tut mir furchtbar leid", sagte er.
Streit um Geldschulden mit Ex-Freundin in Worms eskaliert
Der Angeklagte war am 25. Mai 2025 nach Worms-Herrnsheim zu dem Wohnhaus seiner Ex-Freundin gefahren. Der Wormser hatte mit seiner Ex-Freundin Streit, weil sie ihm angeblich 700 Euro schuldete.
Dort hatte er so lange gegen die Tür geschlagen, bis diese aufsprang. Es kam dann zur Schlägerei mit dem neuen Freund der Frau. Der Angeklagte sprühte dem 40-Jährigen Wasserstoffperoxid ins Gesicht, würgte, schlug und kniff ihn. Der Mann wehrte sich und es gelang ihm, den Angreifer aus der Wohnung zu drängen.
Rückkehr mit Benzin - Brandstiftung
Einige Stunden später, mitten in der Nacht, kehrte der 49-Jährige zurück - maskiert mit einer Totenkopfmaske und Benzin. Das verschüttete er an drei Stellen auf einer Terrasse, die an die Wohnung des Paares angrenzt, und zündete es an.
Zu diesem Zeitpunkt befanden sich elf Menschen, darunter auch die Ex-Freundin, in dem Haus. Die Frau ist von Geräuschen auf der Terrasse wach geworden und hatte nach draußen geschaut.
Ex-Freundin kann Feuer löschen und Bewohner warnen
Der Angeklagte soll dann gerufen haben, ich habe euch gewarnt. Ein Feuerball fiel durch das gekippte Fenster und entzündete die Gardine.
Das Paar hatte sofort die anderen Bewohner in dem Haus geweckt. Das Feuer konnten sie mit einem Gartenschlauch löschen, noch bevor die Feuerwehr eintraf. Der Angeklagte war geflohen.
Feuer bei Ex-Freundin gelegt? Mordversuch in Worms: Polizei nimmt 49-Jährigen fest
Während seine Ex-Freundin schlief, soll der Mann auf der Terrasse ihres Hauses in Worms Feuer gelegt haben. Inzwischen sitzt der 49-Jährige in Untersuchungshaft.
Beide gaben der Polizei Hinweise auf den 49-jährigen Wormser. So konnte der Mann noch in der Nacht festgenommen werden. Er hatte versengte Haare an den Händen, den Deckel des Benzinkanisters und eine Totenkopfmaske bei sich.
Angeklagter hat heimtückisch gehandelt
Der 49-Jährige hatte fast 2 Promille Alkohol im Blut. Ein Gutachter hatte vor Gericht gesagt, dass der Angeklagte dadurch nicht in seiner Steuerung und Einsichtsfähigkeit gemindert gewesen sei. Er sei bestenfalls durch den Alkohol enthemmt gewesen.
Der Richter betonte am Ende des Prozesses, dass der Angeklagte heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln gehandelt und den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen habe.