Es sind dramatische Stunden am frühen Morgen des 22. Februar in Oberheimbach: An einer Außensauna eines Wohnhauses bricht ein Feuer aus. Die Flammen breiten sich rasend schnell aus. In dem Haus leben vier Generationen zusammen - acht Menschen im Alter zwischen 16 und 90 Jahren. Fünf von ihnen können sich selbst in Sicherheit bringen, drei müssen von der Feuerwehr gerettet werden.
Brand in Oberheimbach wurde absichtlich gelegt
Verletzt wurde bei dem Brand im Februar niemand, doch das Haus wurde komplett zerstört. Der Schaden beläuft sich auf etwa eine Million Euro. Fast ihr ganzer Besitz und viele Erinnerungen der Bewohnerinnen und Bewohner verbrannten.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei ergaben schnell: Das Feuer an der Sauna wurde absichtlich gelegt. In Verdacht geriet ein 41-jähriger Landwirt. Er wurde im März festgenommen, saß seitdem in Untersuchungshaft.
Tatmotiv für Brand in Oberheimbach: Liebeskummer
Anfang September begann am Mainzer Landgericht der Prozess gegen den 41-jährigen - wegen versuchten Mordes durch Brandstiftung. Die Tat hat der Angeklagte im Verlauf des Prozesses gestanden. Sein Motiv war Liebeskummer.
Der 41-Jährige hatte zunächst eine Liebesbeziehung mit einer Hausbewohnerin. Als die Beziehung endete, wollte er das offenbar nicht hinnehmen. Am Abend vor der Brandstiftung soll es bei einer Fastnachtsveranstaltung zwischen einem Bekannten der Frau und dem Angeklagten zu einer Auseinandersetzung gekommen sein. Wenige Stunden später legte er das Feuer an dem Haus, in dem die Frau lebte.
Feuer nach Fastnachtsveranstaltung Mutmaßlicher Brandstifter von Oberheimbach festgenommen
Die Polizei hat einen Mann festgenommen, der ein Haus in Oberheimbach angezündet haben soll. Das Haus wurde bei dem Brand so stark beschädigt, dass es immer noch unbewohnbar ist.
Prozess-Ende in Mainz: Brandstifter aus Oberheimbach zu zehn Jahren Haft verurteilt
Am Donnerstagvormittag hat die Kammer nun das Urteil verkündet: Zehn Jahre Gefängnis wegen achtfachen heimtückischen versuchten Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln und besonders schwerer Brandstiftung.
Das Gericht folgte damit weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte in ihrem Plädoyer elf Jahre Haft für den Angeklagten gefordert, die Anwälte der Opfer 13 Jahre.
Die Verteidigung argumentierte, dass es sich lediglich um eine fahrlässige schwere Brandstiftung gehandelt habe und forderte maximal zwei Jahre Haft auf Bewährung.