Erreicht werden soll das, indem Vorgaben gelockert werden. Für den Ersatz maroder Brücken heißt das konkret: Wo bisher schon eine Brücke stand, soll eine neue Brücke ohne ein langwieriges, erneutes Planfeststellungsverfahren gebaut werden können. Zumindest solange sie nicht länger als 1,5 Kilometer sind.
Mehr Tempo auch bei Planung von Radwegen
Für Radwege soll künftig keine zeitaufwändige Umweltverträglichkeitsprüfung mehr erforderlich sein, solange sie entlang von Landes- oder Kommunalstraßen geplant werden. Hier ist eine Längenbeschränkung von zehn Kilometern vorgesehen. Verkehrsministerin Daniela Schmitt von der FDP sagte, es gehe nicht darum, Standards abzubauen, sondern man fokussiere sich auf das Wesentliche.
Landesregierung erhofft sich kürzere Bauzeit für Radwege
Mehr Tempo im Bau von Radwegen, Straßen und Brücken verspricht sich die Landesregierung auch davon, dass Planfeststellungsverfahren - sofern sie nach der Gesetzesänderung überhaupt noch nötig sind - konsequent digital würden, von der Einreichung bis zur Veröffentlichung. Das spare Zeit, Ressourcen und schaffe Transparenz für alle Beteiligten, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatskanzlei. Die Landesregierung will den Gesetzentwurf nach der Sommerpause in den Landtag einbringen. Gültig werden die Änderungen erst, nachdem sie vom Landtag beschlossen wurden.